
Prüfstelle für Brandschutztechnik
des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.
Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle
A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33
Vergleich der derzeit am Markt befindlichen gasförmigen Löschmittel (Teil 1 Inertgase)
Derzeit sind am Markt folgende gasförmige Löschmittel erhältlich:
Inertgase: CO2, Inergen, Argon, N2 Löschgase: Trigon, FM 200Bei gasförmigen Löschmitteln für die Brandklasse A muß zur Erzielung eines nachhaltigen Löscherfolges die löschwirksame Konzentration zwischen 10 (Löschgase) und 20 Minuten (Inertgase) aufrecht erhalten werden.
Wichtige Begriffe:
NBGS: Unter dem NBGS-Wert (Niedrigste Beobachtete GefahrenSchwelle) versteht man jene maximale Konzentration, bei der bisher noch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Menschen festgestellt werden konnten.- Löschfenster: Bereich, in dem eine verläßliche Löschung garantiert ist und in dem gesundheitliche Gefährdungen für Menschen ausgeschlossen werden können (abhängig vom Sauerstoffanteil in der Luft nach Löschung (Inertgase) bzw. NBGS-Wert (Löschgase)
- Druckentlastungsöffnungen: um eine Beschädigung von Bauteilen durch zu hohe Überdrücke zu vermeiden (für Intergase erforderlich, da diese mit hoher Konzentration eingebracht werden müssen)
- fremdinduzierte Flutung:Auslösung der Löschanlage, welche nicht durch die Brandmeldeanlage hervorgerufen wird, z.B. durch EMV/EMC Einstrahlungen, Blitzschlag oder andere unbekannte Ursachen. Hiedurch werden daher auch keine Warneinrichtungen (Blitzleuchten, Sirenen, Warnschilder) angesteuert.
- mechanische Verzögerungseinrichtung: Verzögerung, die nicht elektronisch durch die Brandmeldeanlage gesteuert wird; vor der eigentlichen Flutung läuft eine mechanisch einstellbare Zeit (meist 30 sec.) ab, bevor das Flutungsventil freigegeben wird. Vergleichbar mit einer "Eieruhr"
- hydraulische Sirene: Sirene, welche durch das Löschgas betrieben wird und während der mechanischen Verzögerungszeit zwangsläufig ertönt. Erreicht durch einen Bypass zwischen Pilotflasche, mechan. Verzögerungseinrichtung und Flaschenbatterie(n). Egal, ob die Flutung ordnungsgemäß (durch BMA) oder --> fremdinduziert hervorgerufen wird, es ertönt zwangsläufig ein Warnsignal.
CO2
Bei CO2 besteht - unabhängig von der Gefährlichkeit im gefluteten Bereich - das Risiko, daß durch Undichtheiten Gas in benachbarte Bereiche überströmt und dort ebenfalls zu lebensbedrohenden Konzentrationen führt. In letzter Zeit hat daher der Einsatz von CO2 Anlagen sehr stark abgenommen; diese werden nur mehr in Lagerbereichen mit brennbaren Flüssigkeiten oder (dichten) Zwischenböden eingesetzt.
Inergen:
Für Inergen gibt es medizinische Nachweise, daß Personen ohne Gesundheitsgefährdung in der Haltezeit von 20 Minuten im Raum verbleiben können, soferne der Sauerstoffanteil in der Luft nicht unter 10 % fällt. Dies ist durch die Beimischung von CO2 zum Löschgas gegeben, da das CO2 in den gegebenen Konzentrationen zu einem hyperventilierenden Atemverhalten führt, welches dafür verantwortlich ist, daß Menschen auch mit dieser geringen Sauerstoffkonzentration auskommen können.
Bei wechselnden Nettovolumina (Raumvolumen minus Einrichtungsgegenstände) besteht jedoch die Gefahr, daß der Sauerstoffanteil unter 10 % sinkt. Es muß daher einerseits gewährleistet sein, daß während der Haltezeit der Sauerstoffanteil in der Luft weder unter 10 % sinkt, noch über ca. 13 % steigt. Soferne diese aufgrund wechselnder Nettovolumina (z.B. Archiv) nicht gewährleistet werden kann, wird meist für das Bruttovolumen bemessen (brandschutztechnisch sichere Seite) und zum Personenschutz werden Sicherheitseinrichtungen wie für CO2 eingebaut (d.h. mechan. Verzögerungseinrichtungen, hydraulische (pneumatische) Sirenen), Stoptaster).
Argon, N2:
Beide Gase löschen durch reine Sauerstoffverdrängung, d.h. der O2-Anteil im gefluteten Bereich muß während der Haltezeit unter ca. 13 % gehalten werden, um eine dauerhafte und nachhaltige Löschung zu garantieren.
Da es für beide Gase einerseits bis dato keinen medizinischen Nachweis gibt, daß Gesundheitsgefährdungen für O2-Konzentrationen von 13 % und darunter ausgeschlossen werden können und andererseits die Arbeitnehmer-schutzverordnung bestimmt, daß bei O2-Konzentrationen unter 16,7 % erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, werden diese Anlagen (bei Raumschutz) prinzipiell m it den Sicherheitseinrichtungen wie für CO2 verbaut.