
Prüfstelle für Brandschutztechnik
des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.
Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle
A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33
Neuausgabe der TRVB S 127 / 00 - Sprinkleranlagen
Die neue TRVB S 127 / 00 wurde als Ersatz für die TRVB S 127 / 86 im März 2000 vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den österreichischen Brandverhütungsstellen ausgegeben. Die Überarbeitung wurde notwendig, da einerseits in der bestehenden TRVB S 127 / 86 einige erforderliche Regelungen fehlten oder durch die technische Entwicklung überholt waren, und andererseits die CEA Spezifikation (CEA 4001 "Sprinkleranlagen - Planung und Einbau") von der europäischen Versicherungswirtschaft aufgelegt worden war.
Da gerade Sprinkleranlagen eine sehr hochwertige Schutzeinrichtung sind, die Gebäudenutzer, Planer, Errichterfirmen, Überwachungsstellen, Versicherungen und Behörden gleichermaßen berühren, sollte mit der TRVB S 127 / 00 eine Richtlinie geschaffen werden, die für alle Gruppen gut verwendbar ist. Es wurde daher der Text der CEA Spezifikation zugrundegelegt (mit freundlicher Genehmigung des CEA und des österreichischen Versicherungsverbandes) und dieser um nationale Regelungen ergänzt.
Somit wurde den österreichischen Behörden eine Richtlinie in die Hand gegeben, nach welcher Sprinkleranlagen vorgeschrieben werden können, wobei für den Nutzer die Sicherheit besteht, daß Anlagen, die nach dieser Richtlinie installiert werden, auch den Richtlinien der Versicherer genügen. Für Planer, Errichterfirmen und Überwachungsstellen bietet die neue Richtlinie die gleiche Sicherheit und darüber hinaus eine solide Grundlage auf dem letzten Stand der Technik.
In der neuen Richtlinie sind praktisch alle Bereiche wesentlich genauer geregelt als in der TRVB S 127 / 86. So finden sich in der Richtlinie z.B. exakte Methoden zur Einreihung der Lagergüter in die entsprechenden Risikoklassen. Neu sind unter anderem auch erstmals einheitliche Regelungen für Deckendurchbrüche, oder die Möglichkeit durch die Anwendung vermaschter Rohrnetze die Vorfertigung und Montage rationeller zu gestalten.
Neu sind auch Anhänge, die sich mit Anwendungen für den Personenschutz oder Hochhausanlagen befassen.
Bei der Wahl der Wasserversorgung wurden die Auswahlmöglichkeiten erweitert. Hinsichtlich des Sicherheitsstandards wurden keine Kompromisse eingegangen. Diesbezüglich erfolgte eine Orientierung an europäischen und internationalen Werten.
Für Bauherren, Planer oder Errichterfirmen wurden die einzelnen Schritte für die Errichtung einer Sprinkleranlage (Vorbereitungsstadium, Planungsstadium bis hin zur Abnahme durch die Überwachungsstelle) genau beschrieben und die jeweils erforderlichen Unterlagen aufgelistet.
Die Überarbeitung der TRVB S 127 erfolgte durch den Arbeitskreis TRVB, wobei Mitarbeiter unserer Prüfstelle maßgeblich beteiligt waren (Vorsitzender des Arbeitskreises TRVB, Leiter der Arbeitsgruppe "Sprinkleranlagen", Fachleute auf dem Gebiet der Wasserlöschtechnik). Dabei wurde auch bereits auf zukünftige Entwicklungen Rücksicht genommen: Derzeit ist auch eine europäische Norm für Sprinkleranlagen in Ausarbeitung (EN 12845 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Sprinkleranlage, Planung und Installation"), welche - soweit die Vornormen zeigen - inhaltlich gleich der CEA Richtlinie gestaltet sein wird.
Somit ist auch der Bereich dieser Norm durch die TRVB S 127 als Installationsrichtlinie abgedeckt. Es ist allerdings vorgesehen, in Zukunft je nach technischer Entwicklung kurzfristig Ergänzungen herauszugeben.
Für nähere Auskünfte steht gerne zur Verfügung Ing. Hans Ettel