
Prüfstelle für Brandschutztechnik
des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.
Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle
A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33
Vergleich der derzeit am Markt befindlichen gasförmigen Löschmittel:
Teil 3: Installationsrichtlinien, Sicherheitseinrichtungen, Ansteuerungen
Für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Überprüfung und Revision von gasförmigen Löschanlagen gelten folgende Richtlinien:
Für CO2: TRVB S 140- Für alle übrigen gasförmigen Löschmittel: TRVB S 152
Die TRVB S 140 ist eine sogenannte "DACH" Richtlinie, d.h. sie wurde gemeinsam mit Deutschland und der Schweiz erarbeitet und gilt mit nationalen Anhängen gleichlautend in allen drei Ländern. Die TRVB S 152 basiert auf der NFPA 2000 unter Berücksichtigung spezieller Forderungen hinsichtlich KB Faktoren und Personen-schutzeinrichtungen (diese sind übrigens ident mit den deutschen Forderungen des VdS).
Zusätzlich müssen alle in Österreich verbauten Löschsysteme eine Typenprüfung ("Zulassung") besitzen, welche von unserer Prüfstelle gemeinsam mit dem "VWA" oder vom IBS durchgeführt wird (aktuelle Liste der derzeit typgeprüften Löschsysteme siehe auch "Löschsysteme").
Alle Löschanlagen müssen zumindest folgende Sicherheitseinrichtungen aufweisen:
- mit der 1. Meldergruppe: 1. Sirene, Blitzleuchte
- mit der 2. Meldergruppe: 2. Sirene, Warnschild
Alle Löschanlagen, bei denen aufgrund des Löschmittels Personengefährdung im Flutungsfall nicht ausgeschlossen werden kann, müssen zusätzlich folgende Sicherheitseinrichtungen aufweisen:
- zumindest 30 sekündige Verzögerung der Auslösung
- während der Verzögerungszeit zwangsläufige Alarmierung der Personen durch hydraulische Sirene
- mechanische Verzögerungseinrichtung
- Stoptaster
Diese zusätzlichen Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit dem Zentralarbeitsinspektorat (ZAI) sowie unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung entwickelt.
Neben den o.a. pflichtigen Ansteuerungen, soll im folgenden kurz auf sonstige Ansteuerungen eingegangen werden:
- Haltemagnete, Brandschutzklappen: diese müssen unbedingt mit der 1. Meldergruppe angesteuert werden, um die Raumdichtheit im Flutungsfall zu garantieren.
- Lüftungsanlagen, besonders Raumumluftgeräte: aufgrund der teilweise sehr hohen Luftgeschwindigkeiten - speziell in Zwischenböden - ist es unbedingt erforderlich, daß diese Lüftungen bereits mit der 1. Melder-gruppe angesteuert werden, da es sonst u.U. durch die Lüftung bedingt zu einem verspäteten Ansprechen der 2. Meldergruppe kommt.
- Überdruckklappen (bei Inertgasen erforderlich) sollten erst mit der 2. Meldergruppe angesteuert werden und nach ca. 30 Sekunden entweder motorisch betrieben oder durch Federbelastung von selbst nach Abbau des Überdrucks schließen.
- Stromabschaltungen werden zwar prinzipiell empfohlen, werden aber - v.a. in EDV-Bereichen aufgrund der damit verbundenen Rechnerprobleme - eher selten ausgeführt.
Alle Steuerungen sind gemäß TRVB S 151 auszuführen.
Abschließend soll noch auf die Wichtigkeit der Programmiermatrix zur Ansteuerung der Löschanlage durch punktförmige Melder eingegangen werden:
Die Zweimelder(-gruppen)abhängigkeit ist zwar sowohl in der TRVB S 123 als auch in der TRVB S 151, 140 und 152 angeführt, es muß bei der Programmierung jedoch berücksichtigt werden, daß u.U. eine "2 von n"-Abhängig-keit erforderlich ist. Beispiel: ein in den Raum belüfteter Zwischenboden weist 2 Meldergruppen auf, der Raum ebenso 2. Es ist daher erforderlich, daß bei Alarm eines Zwischenbodenmelders sowie eines Raummelders eine Auslösung erfolgt; in diesem Fall muß also eine "2 von 4"- Abhängigkeit programmiert werden. Bei normaler Zweimelder(-gruppen)abhängigkeit (getrennt nach Raum und Zwischenboden) besteht die Gefahr, daß eine Auslösung erst bei Alarm des 3. Melders erfolgt (Brand im Zwischenboden, ein ZWB-Melder löst aus, aufgrund der Luftströmungen zieht der Rauch in den Raum und muß dort 2 Raummelder auslösen, bevor es zur Flutung kommt); damit kann es u.U. zu starken Verzögerungen im Auslösen der Löschanlage kommen und der Schutzwert der Anlage stark gemindert werden.
Für weitere Auskünfte über gasförmige Löschanlagen stehen zur Verfügung: DI Wolfgang Steinkellner, DI Wilfried Pausa und Klaus Fischer