
Prüfstelle für Brandschutztechnik
des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.
Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle
A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33
BRANDSCHUTZ IN HOCHHÄUSERN
Ing. Johann Ettel und Dipl.Ing. Frank Peter
Teil 4: Betrieblicher Brandschutz, Planung und Koordinierung der baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen, Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen
Betrieblicher Brandschutz
Sogenannte betriebliche Maßnahmen tragen dazu bei, die im Haus befindlichen Personen zu einem sinnvollen Verhalten im Brandfall anzuhalten, den Feuerwehreinsatz im Brandfall zu erleichtern und zu unterstützen, die vorhandenen brandschutztechnischen Maßnahmen und Einrichtungen in Ordnung zu halten und eventuelle brandschutztechnische Mißstände in kürzest möglicher Zeit beheben zu können.
Unter betriebliche Maßnahmen fallen z.B. Kontrollen durch Brandschutzbeauftragte oder warte, ein Interventionsdienst, eine ständig besetzte Stelle, welche Maßnahmen bei Störungen etc. setzen kann, die Schulung von Mitarbeitern bzw. Alarmübungen (für Arbeitnehmer auch durch die Arbeitnehmerschutzbestimmungen vorgesehen), das Auflegen von Merkblättern für Bewohner, das Auflegen von Brandschutzplänen für den Feuerwehreinsatz usw.
Sicherheitstechnische Einrichtungen müssen einer Abnahmeprüfung und periodischen Revisionen durch eine staatlich akkreditierte Überwachungsstelle unterzogen werden.
Die regelmäßige Kontrolle und Wartung obliegt dem Betreiber. Hiefür wird eine Brandschutzorganisation gemäß TRVB O 119 eingerichtet. Die Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarte, deren Ausbildung in der TRVB O 117 geregelt ist, erarbeiten eine Brandschutzordnung, führen die Kontrollen durch und veranlassen Wartungsarbeiten. Sie führen über ihre Tätigkeit ein sogenanntes Brandschutzbuch, welches bei Revisionen oder gewerbebehördlichen Überprüfungen vorgelegt werden muß.
Brandschutzpläne in Ausführung gemäß der TRVB O 121 müssen an einer ständig besetzten Stelle oder der Brandmeldezentrale aufliegen. Sie dienen besonders in Verbindung mit einer Brandmeldeanlage dem raschen Auffinden der Brandstelle und erleichtern die Orientierung bei komplexen Gebäudestrukturen.Planung und Koordinierung der baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
Die in den vorangegangenen Punkten kurz angerissenen Maßnahmen stellen hohe Anforderungen an Planung und Ausführung. Eine sorgfältige Planung und Koordinierung der einzelnen Brandschutzmaßnahmen kann mithelfen, einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard auf möglichst wirtschaftliche Art und Weise zu erreichen. Nur wenn bereits in der Planungsphase das Zusammenspiel von baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen berücksichtigt wird kann ein hoher Nutzen für den Bauherrn erreicht werden.
Trotz aufwendigster Sicherheitstechnik ist es nicht möglich, ein größeres Schadensereignis auszuschließen. Durch die beschriebenen Brandschutzmaßnahmen wird unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit das Brandrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert. Risikoanalysen und moderne Methoden des Brandschutzingenieurwesens erlauben eine differenzierte Auswahl von Brandschutzmaßnahmen, wodurch die Investitionskosten für Brandschutzeinrichtungen unter Beibehaltung eines geringen Risikos verringert werden können. Es ist jedoch jedes Gebäude gesondert zu betrachten, generelle Aussagen sind i.a. nicht möglich.Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen
Technische Brandschutzeinrichtungen wie Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, Brandmeldeanlagen müssen durch eine hiezu akkreditierte Prüf- oder Überwachungsstelle abgenommen werden. Ein positiver Überwachungsbericht ist die Voraussetzung für die behördliche Anerkennung dieser Anlagen.
Bei großen und technisch komplizierten Objekten ist es wichtig, eine Prüfstelle bereits in der ersten Planungsphase für Vorberatungen heranzuziehen. Schließlich gehört es zu den ersten Planungsschritten, z.B. die Behältergröße des Löschwasserbehälters für die Sprinkleranlage festzulegen.
Üblicherweise erfolgt die Planung in Schritten und wird von der abnehmenden Stelle begleitet. So werden durch die Freigabe einer Voreinreichung die wesentlichsten Parameter einer Anlage fixiert, bevor die Detailplanung in Angriff genommen wird.
Da Installationsrichtlinien nicht auf jede erdenkliche Situation eingehen können, kommt es immer wieder zu Planungsschritten, die aus der entsprechenden Richtlinie nicht 100%ig abgeleitet werden können. Auch in diesen Fällen ist die zeitgerechte Zusammenarbeit mit einer akkreditierten Prüfstelle wichtig. Hierbei können bereits in der Planungsphase Festlegungen getroffen werden, die brandschutztechnisch auch bei Abweichungen von den zugrunde liegenden Richtlinien sinnvoll sind und im Überwachungsbericht positiv gewertet werden können.
Während der Bau- und Installationsphase ist eine begleitende Kontrolle durch die abnehmende akkreditierte Prüfstelle erforderlich. Teile der Anlage wie z.B. Rohrnetz müssen in der Bauphase abgenommen werden, da sie später unter Umständen nicht mehr zugänglich sind (man denke an abgehängte Decken und dgl.). Auch können festgestellte Mängel in der Bauphase leichter behoben werden als nach Fertigstellung des gesamten Gewerkes.
Nach dem Grundsatz Zeit ist Geld möchte der Bauherr sofort nach Fertigstellung des Gebäudes alle erforderlichen Genehmigungen wie z.B. Benützungsbewilligung erhalten, um möglichst rasch den Betrieb aufnehmen zu können. Dazu sind auch die Atteste und Prüfberichte der staatl. akkreditierten Prüfstelle erforderlich. Wenn eine laufende Kontrolle und Überprüfung der Baustelle erfolgt, können die Endberichte durch die Prüfstelle in der Regel unmittelbar nach Fertigstellung der Gewerke ausgefertigt werden.
Der Auftraggeber für die Prüfstelle ist entweder die Bauherrschaft oder die ausführende Firma, die Unabhängigkeit und Objektivität der Prüfstelle bleibt unabhängig vom Auftraggeber immer gewahrt.