Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

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Ausgabe 1.8.2001

BRANDSCHUTZ IN HOCHHÄUSERN

Ing. Johann Ettel und Dipl.Ing. Frank Peter

Teil 3: Sicherheitstechnische Einrichtungen: Gaslöschanlagen und Sonderlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feuerwehraufzüge, Sonstige technische Einrichtungen und Funktionserhalt der sicherheitstechnischen Einrichtungen

Gaslöschanlagen und Sonderlöschanlagen
In Bereichen, in denen Wasser als Löschmittel nicht geeignet oder nicht erwünscht ist, können auch gasförmige Löschmittel oder Sonderlöschmittel in automatischen Löschanlagen eingesetzt werden. Diese Löschanlagen werden in der Regel über Brandmeldeanlagen angesteuert. Im allgemeinen handelt es sich dabei um Objekt- oder Raumlöschanlagen, die für begrenzte Bereiche wirksam sind. Im Hochhausbereich können solche Löschanlagen als Ersatz für Sprinkleranlagen nur sehr begrenzt zur Anwendung kommen, da sie nicht wie Sprinkleranlagen z.B. in der Lage sind, einen über die Fassade überspringenden Brand zu stoppen.
Sie können daher nur in Innenräumen, die als eigene Brandabschnitte ausgeführt sind, oder in Bereichen, wo keine vertikale Brandausbreitung zu befürchten ist, eingesetzt werden. In heiklen Bereichen, in denen Wasserschäden durch die Sprinkleranlage befürchtet werden, können auch technische Einrichtungen zur Anwendung gebracht werden, die bei Sprinkleranlagen einen unerwünschten Löschwasseraustritt verhindern (z. Bsp. vorgesteuerte Anlagen oder Sicherheitsdoppelsprinkler).

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Bei einem Brand werden Wärme und Brandgase frei. Im Plume, das ist modellhaft ein Kegel, vermischen sich die aufsteigenden heißen Brandgase mit der Umgebungsluft. Die Menge der entstehenden Rauchgase ist von der Brandfläche und der Aufstiegshöhe abhängig. Die Rauchgase breiten sich unter der Decke aus und bilden eine Rauchschicht. Falls keine RWA vorhanden ist, füllt sich der gesamte Raum mit Rauchgasen, Fluchtwege werden unbenützbar, die Brandbekämpfung wird erschwert. Durch fortschreitende Erwärmung noch nicht brennender Stoffe kann es zu deren Entzündung und zur Brandausbreitung, bis hin zum „Flashover“, kommen. Die Gebäudekonstruktion wird durch die heißen Rauchgase zunehmend thermisch belastet. Ziel einer RWA ist es, der o. g. gefährlichen Situation eine gewisse Zeit, bis zu welcher die Löschmaßnahmen einsetzen sollten, entgegenzuwirken.
Nach der Wirkungsweise unterscheidet man zwischen natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen - Brandrauchentlüftung (BRE) und mechanischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Brandrauchabsauganlagen (BRA).
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gemäß TRVB S 125 können als natürliche oder mechanische Anlagen ausgeführt werden. Sie werden ab einer Brand- bzw. Rauchabschnittsgröße von ca. 800 m2 eingesetzt. Durch ausreichende Dimensionierung wird durch die RWA soviel Rauch und Wärme abgeführt, daß bis zum Erreichen der Bemessungsbrandgröße eine rauchfreie Schicht gewährleistet werden kann, die Gebäudekonstruktion thermisch entlastet wird und die Wärmestrahlung durch die angesaugte kühlere Zuluft teilweise kompensiert wird.
Bei BRA-Anlagen sinkt mit steigender Temperatur der durch die Ventilatoren geförderte Massenstrom bei gleichem Volumenstrom. BRA-Anlagen sind schon bei Entstehungsbränden, Schwelbränden und hohen Räumen mit geringer Brandbelastung sofort einsatzbereit, weil sie durch die Ventilatorunterstützung unabhängig vom thermischen Auftrieb sind. Sie werden also besonders in der Anfangsphase eines Brandes voll wirksam (Fluchtphase).
Bei BRE-Anlagen steigt mit steigender Brandgastemperatur der abgeführte Volumenstrom. BRE-Anlagen sind im allgemeinen für großflächige hohe Räume mit hoher Brandbelastung geeignet, da sie bei fortschreitender Brandausbreitung durch einen „Nachregelungseffekt“ länger wirksam sind.
Brandrauchabsauganlagen gemäß ÖNORM H 6029 verdünnen den Brandrauch, reduzieren die Raumtemperatur, können jedoch keine rauchfreie Schicht sicherstellen. Sie dienen vor allem dem den Sachwertschutz und der Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes. Brandrauchabsauganlagen werden für einen 12-fachen Luftwechsel pro Stunde ausgelegt. Strömungstechnische „Toträume“ sind zu vermeiden, hierzu sind Stichleitungen erforderlich. Falls Brandrauchabsauganlagen gemäß ÖNORM H 6029 bei Fluchtwegen verwendet werden, ist ein 30-facher Luftwechsel pro Stunde erforderlich.
Druckbelüftungsanlagen (DBA) für Stiegenhäuser wurden teilweise bereits bei den Flucht- und Rettungswegen behandelt. Die Dimensionierung der DBA soll im wesentlichen bei geschlossenen Türen einen Überdruck von 50 Pa vom Stiegenhaus zur Nutzung und bei offenen Türen eine Strömung vom Stiegenhaus zur Nutzung gewährleisten. Die Dimensionierung einer DBA ist von den baulichen Begebenheiten und von feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten abhängig.
Im wesentlichen benötigt jeder Raum unabhängig von seiner Größe eine „Rauch- und Wärmeabzugsanlage“, seien es händisch öffenbare Fenster oder eine gemäß TRVB S 125 dimensionierte Rauch- und Wärmeabzugsanlage.
Bei der Dimensionierung von RWA oder DBA sollten auf jeden Fall Spezialisten auf dem Gebiet des Brandschutzes und der RWA bzw. DBA beigezogen werden.

Feuerwehraufzüge
Hochhäuser sind mit Feuerwehraufzügen gem. TRVB A 150 auszustatten. Jeder Brandabschnitt muß mit einem Feuerwehraufzug aufgeschlossen werden, wobei wiederum ein Feuerwehraufzug auch mehreren Brandabschnitten zugeordnet werden kann. Die Situierung erfolgt in Verbindung mit einer Sicherheitsstiege, der Zugang muß über Schleusen erfolgen.
Feuerwehraufzüge sind Aufzüge, deren Funktion auch im Brandfall gewährleistet ist. Die Feuerwehraufzüge sind die einzigen Aufzüge, die im Brandfall benützbar sein dürfen, alle anderen Aufzüge müssen außer Betrieb gesetzt werden (zweckmäßig ist eine Evakuierungsfahrt zum Ausgangsniveau).
Feuerwehraufzüge verkürzen die Angriffswege der Feuerwehr und ermöglichen eine rasche Brandbekämpfung. Außerdem dienen sie zur Rettung von gehbehinderten Personen sowie für den Nachschub an Ausrüstung.

Sonstige technische Einrichtungen und Funktionserhalt der sicherheitstechnischen Einrichtungen
Um im Einsatzfall die Kommunikation unter den Einsatzkräften sicherzustellen, ist eine Objektfunkanlage erforderlich. Funkantennen sollen den Einsatzkräften auch einen reibungslosen Funkverkehr mit den Feuerwehrfahrzeugen außerhalb des Objekts ermöglichen.
Wichtig ist eine netzunabhängige Stromquelle, mit der im Brandfall die wichtigsten Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Sicherheitsbeleuchtung der Stiegen, die Feuerwehraufzüge, Lüftungsanlagen, Alarmeinrichtungen, Drucksteigerungsanlagen versorgt werden können (die Sprinkleranlagen sind nicht an die allgemeine Notstromversorgung gebunden. Sie verfügen über eigene Dieselaggregate).
An die Steuer- und Kraftleitung werden je nach Erfordernis Anforderungen an die Brandwiderstandsdauer gestellt. Sicherheitstechnische Einrichtungen, die zur Durchführung des Feuerwehreinsatzes notwendig sind oder welche Flucht- und Rettungsmöglichkeiten gewährleisten, müssen i. a. für einen Funktionserhalt von 90 min ausgelegt werden.

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