
Prüfstelle für Brandschutztechnik
des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.
Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle
A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33
Was ist bei Typprüfungen zu beachten ? Funkmelder: Innovation oder nur Kostenersparnis ?
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Was ist bei Typprüfungen zu beachten ?
Vor Beginn der Europanormung waren Typprüfungen von Brandmelderzentralen und -systemen verhältnismäßig einfach. Es gab die entsprechenden ÖNORMEN und die Systeme waren auch noch nicht so vielfältig wie heute. Die Funktionen der Zentralen wurden hauptsächlich durch Hardwarekomponenten bestimmt und Typprüfungen beschränkten sich vielfach auf die Kontrolle der Erfüllung der ÖNORMEN.
Durch die Europanormung und dem damit gültigen Standstill (Verbot, an bestehenden nationalen Normen Änderungen oder Neuerarbeitungen vorzunehmen, sobald eine entsprechende EN begonnen wird) ergab sich folgende kuriose Situation:
- Die Technik entwickelte sich rasant weiter
- Die Erarbeitung der entsprechenden EN dauert zwischen 10 und 15 Jahren
- Durch das Standstill ist es unmöglich unsere Normen an die technische Innovation anzupassen
- Man müßte also nach veralteten Normen prüfen oder nach den Entwürfen der noch nicht genehmigten EN (dies ist übrigens - obwohl es von einigen europäischen Prüfstellen gemacht wird - gemäß CEN Regeln streng verboten)
Durch die Mitarbeit unserer Prüfer in den europäischen Normengremien sowie im TRVB-Arbeitskreis war und ist es jedoch trotzdem möglich, unter Wahrung der europäischen Regelungen Typprüfungen durchzuführen, die sowohl den Normen-werken als auch dem Stand der Technik entsprechen.
Hiezu ist natürlich ein hohes Maß an Normenarbeit, Verständnis für die Normenforderungen und das Warum dahinter sowie den technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Systemtechnik notwendig. Jahrzehntelange Erfahrung unserer Prüfer sowie die Tatsache, daß diese nicht nur in den Normengremien anwesend sind, sondern dort vielmehr die treibende, innovative und kreative Kraft darstellen, garantieren die Erfüllung der obigen Anforderungen.
Selbstverständlich kann sich eine Prüfstelle mit der entsprechenden Qualitätssicherung auch auf dem Gebiet der Typprüfung von Brandschutzsystemen akkreditieren lassen. Die dann ausgestellten Prüfberichte haben rechtlich den gleichen Wert wie unsere und werden von uns selbstverständlich auch anerkannt, soferne nicht offensichtliche grobe Fehler oder Auslassungen vorliegen. Vielleicht werden aufgrund der fehlenden Erfahrung und des nicht vorhandenen Wissens Dinge übersehen oder Systeme positiv beurteilt, die im Zuge einer Prüfung unserer Prüfstelle vielleicht noch geändert oder angepaßt werden müßten. Selbstverständlich können solche Prüfungen auch möglicherweise kostengünstiger als unsere durchgeführt werden ...
Es stellt sich nur die Frage, ob der praktische Wert derselbe ist ? Kann der Kunde sicher sein, daß alle möglichen Alternativen geprüft wurden, daß die neuesten Normen berücksichtigt sind und daß sich das System auch in der Praxis bewähren wird ? Wurden, wenn aufgrund des technischen Fortschritts Leistungsmerkmale vorhanden sind, die von den Normen nicht erfaßt oder gar verboten sind, praktikable Alternativen zur Erfüllung der Normengeprüft und vorgeschrieben ?
Es möge selbst jeder für sich entscheiden, welche Art der Prüfung ihm lieber ist ....
Für Auskünfte hinsichtlich Typprüfungen stehen gerne zur Verfügung:
- Für Brandmeldesysteme und Gasförmige Löschanlagen: Dipl.Ing. Wilfried Pausa
- Für Sprinkleranlagen und Naßlöschsysteme: Ing. Johann Ettel
Funkmelder: Innovation oder nur Kostenersparnis ?
Obwohl seit Jahren im Gespräch, kommen erst jetzt voll funktionsfähige und universell einsetzbare Funkmelder auf den Markt.
Was sind Funkmelder ?
Funkmelder arbeiten in einem Frequenzbereich knapp unter 900 MHz. Dieser Bereich ist europaweit (mit Ausnahme von Italien und Ungarn: hier für militärische Zwecke) für diesen Zweck (Brandmeldung) reserviert und es ist daher sichergestellt, daß keine Fremdgeräte Störungen oder Täuschungen hervorrufen können. Prinzipiell ist - wie bei allen funktechnischen Anwendungen - ein Sender und ein Empfänger erforderlich. Der Sender (Master) kann, muß aber nicht, im Sockel eines normalen (festverdrahteten) Melders untergebracht sein und kann mehrere Funkmelder (Empfänger-Slaves) versorgen bzw. betreuen. Die Melder selbst sind ganz normale EN 54 geprüfte automatische Melder, welche im Unterschied zu den üblichen Meldern mit der BMZ nicht per Drahtverbindung, sondern hybrid erst per Funk, dann per Kabel kommunizieren.
Aufgrund verschiedener Forderungen seitens unserer Prüfstelle im Zuge der Zulassungsverfahren kann von einer extrem hohen Sicherheit der Datenübertragung und Meldetechnik gesprochen werden. Aus Datenschutz- und Know-How-Gründen kann verständlicherweise an dieser Stelle nicht näher darauf eingegangen werden, es sei nur als eines der Leistungsmerkmale die bidirektionale Verbindung zwischen Master und Slave genannt. Die ersten Funkmelder werden in den nächsten Tagen von unserer Prüfstelle im Zuge einer Systemprüfung zugelassen werden.
Wann soll und kann man Funkmelder einsetzen ?
Funkmelder kommen - wie oben erklärt - auch nicht gänzlich ohne Kabel aus. Aufgrund der natürlichen Dämpfung der Funksignale durch Hindernisse (Wände, Decken) etc. müssen Kabel immer so nahe als möglich zum eigentlichen Einsatzort verlegt werden; erst in der Nähe kann dann ein Sender (Master) gesetzt werden. Der Traum von der kabelfreien Brandmelde-anlage wird also noch länger ein Traum bleiben. Funkmelder bieten sich v.a. in solchen Bereichen an, in denen Kabel nicht verlegt werden können (z.B. nachträgliche Installation von Meldern in Fertigteilbetondecken ohne Kabeleinzüge, historische Bereiche mit unzugänglichen Zwischendecken oder geschützten Decken). Keinesfalls sollten Funkmelder normale Melder z.B. in Büro- oder Industrieanwendungen ersetzen. Dies ist einerseits schon aus Kostengründen (Funkmelder sind wesentlich teurer als normale Melder) schwer vorstellbar, andererseits sollte nicht vergessen werden, daß es bis dato keinerlei Normen für Funkmelder gibt, es sich also immer um Einzel-genehmigungen außerhalb des gültigen Vorschriften und Normenwerkes handelt. In Bereichen, in denen punktförmige Melder generell nicht verwendbar sind (z.B. historische Decken), kann der Funkmelder naturgemäß auch nicht eingesetzt werden. Hier wären andere Lösungen (z.B. Rauchabsaugsysteme - siehe auch die nächsten "News" oder Linearmelder) vorzuziehen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß Funkmelder eine willkommene Bereicherung - aber sicher keinen Ersatz - der vorhandenen Melderpalette darstellen, die es den Planern und Überwachungsstellen erlaubt, optimale und maßgeschneiderte Lösungen für jede einzelne Anwendung bereitzustellen.
Anfragen und Auskünfte bezüglich Funkmeldern erteilen: Dipl.Ing. Wilfried Pausa sowie Josef Gruebl