Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

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Ausgabe 1.5.2001

Überarbeitung der ÖNORM F 3070

Instandhaltung von Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen

Direktor Prok. Ing. Strohmeier

Leiter der Normen AG zur Überarbeitung der ON F 3070

Anfang des Jahres 2000 beauftragte der Fachnormenausschuß FNA 172 eine Arbeitsgruppe unter meiner Leitung mit der Überarbeitung der damals bereits 11 Jahre alten ÖNORM F 3070.
Meine anfängliche Vorstellung, diese Überarbeitung kurzfristig durchführen und abschließen zu können entsprach jedoch, wie sich bald herausstellte, nicht der Realität. Nach nunmehr zehn Entwürfen und zahlreichen Treffen der Arbeitsgruppe steht nun ein Norm-Entwurf zur Verfügung, in welchen die Erfahrungen und Anforderungen der Teilnehmer eingearbeitet wurden.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die konstruktive und engagierte Mitarbeit herzlich bedanken und hoffe, daß dieser Elan bis zur endgültigen Fertigstellung dieser Norm anhält.
Bevor ich den Inhalt dieses Norm-Entwurfs näher darlege, möchte ich noch auf eine Frage eingehen, die auch mir sehr oft gestellt wurde und wahrscheinlich auch in Zukunft noch oft gestellt werden wird:

Wozu muß eine Brandmeldeanlage gewartet/instandgehalten werden ?

1. Brandmeldeanlagen erscheinen grundsätzlich sehr statisch, da deren Funktion für den Nutzer/Betreiber im Normalzustand (Ruhezustand) nicht wirklich sichtbar ist. In diesem scheinbar statischen Zustand verharren Brandmeldeanlagen normalerweise bis zum nächsten Brandalarm, der - statistisch betrachtet - sehr selten eintritt.
Trotzdem muß - und dies vielleicht nach jahrelanger, scheinbarer Untätigkeit - absolut sichergestellt sein, daß im Fall eines Brandes dieser schon in seiner Entstehungsphase erkannt und sicher weitergeleitet wird und die notwendigen Brandfallsteuerungen, wie Türen, Lüftungsklappen, Tore, Aufzüge, usw., als vielleicht lebensrettende Maßnahmen automatisch angesteuert werden.
Eine automatische Brandmeldeanlage bringt es in 10 Jahren auf ca. 87.000 Betriebsstunden. Während dieser enorm langen Zeitspanne werden alle zum System gehörenden Elemente und Bauteile betrieben und unterliegen somit einer für den Nutzer/Betreiber nicht erkennbaren Belastung.

Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher PKW wird alle 200 bis 300 Betriebsstunden gewartet und instandgehalten (ca. alle 10.000 bis 15.000 km) und mit 2000 bis 3000 Betriebsstunden (100 bis 150 km) wird bereits über Austausch, bzw. über Verschrottung nachgedacht.

2. Ein weiterer Aspekt ist, daß Brandmeldeanlagen immer öfter zur brandschutztechnischen Kompensation von baulichen/architektonischen Vorgaben verwendet werden (z.B. Brandabschnitte mit zigtausenden Quadratmetern, Hochhäuser, usw.) und in dieser Funktion eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen, und daher permanent instandgehalten werden müssen.

3. Bedingt durch permanente Veränderungen in Gebäuden, Firmen, Organisationen, usw. ergeben sich zwangsläufig Nutzungsänderungen und somit auch wesentliche Veränderungen in der Funktion, Aufbau und im Umfang der Brandmeldeanlage und den zugehörigen Brandfallsteuerungen. Solche Veränderungen in der Nutzung sind logischerweise vom Betreiber dem Instandhalter bekannt zu geben und müssen nach deren Einarbeitung in das Brandmeldesystem auch dementsprechend instandgehalten werden.

4. Inspektion und Reinigung der Melder/Sensoren

Nach wie vor gilt auch bei neuester Brandmeldetechnologie die Aussage:
"Der richtige Melder soll am richtigen Ort betrieben werden um Täuschungsalarme zu vermeiden und wirkliche Brände zu erkennen".
Diese Melderperipherie unterliegt jedoch erheblichen Umweltbelastungen wie Temperatur, Feuchtigkeit, Staub, usw. Auch können mechanische Beschädigungen oder unzureichender Freiraum um den Melder die Funktion beeinträchtigen oder sogar verhindern.
Zahlreiche, kostspielige und unangenehme Täuschungsalarme oder noch viel schlimmer:
eine funktionsunfähige Anlage sind die Folge von nicht permanent instandgehaltenen Brandmeldern und Sensoren.

All diese oben genannten Anforderungen können aus meiner Sicht nur durch eine permanente Inspektion, Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlage und der zugehörigen Brandfallsteuerungen erfüllt werden.

Zur Überarbeitung der ÖNORM F 3070:

Ziel der Überarbeitung war unter anderem, die folgenden Punkte in die Norm einzubringen:

  • klare Aufgaben-/Pflichtenteilung zwischen Betreiber und Instandhalter
  • Definieren von Umfang, Verantwortung und Mindest-Zeitintervallen für Inspektion und Wartung
  • Festlegen der notwendigen Qualifikation der verantwortlichen Personen (Betreiber/Instandhalter)
  • Dokumentation der durchgeführten periodischen Tätigkeiten
  • Erweiterung des Umfangs der Norm auch auf Brandfallsteuerungen
  • Einbindung von Akkreditierten Zertifizierungsstellen
  • Definition und Gestaltung des Übergabeattestes
  • Überarbeitung des Kontrollbuches nach TRVB S 123

Die wesentlichste Überarbeitung und somit Veränderung betrifft die im Anhang A genannten Zeitintervalle der Instandhaltung. In dieser Liste werden die Aufgaben und die Mindestzeitintervalle entsprechend den Teilen der BMA nach Inspektion (durchzuführen vom Instandhalter und/oder Betreiber) separat gelistet. Ebenso werden die Mindest-Wartungsintervalle in Abhängigkeit der Teile der BMA vorgegeben. Sollten sich aufgrund der zu erwartenden oder tatsächlichen Nutzung die Mindest-Intervalle als zu lang herausstellen, können diese nach Abstimmung mit der vorschreibenden oder abnehmenden Stelle verkürzt werden.

Abschließend möchte ich noch feststellen, daß durch die Überarbeitung der ÖNORM F 3070 eine wesentlich klarere Aufgaben-/Pflichtenverteilung zwischen Instandhalter und Betreiber gegeben ist. Ebenso können bei Bedarf Abweichungen von den Normintervallen festgelegt werden. Die Erweiterung des Normumfanges auf Brandfallsteuerungen stellt aus meiner Sicht ebenso einen wesentlichen Schritt in die Zukunft von sicheren, funktionsfähigen und zuverlässigen Brandmeldeanlagen und Brandfallsteuerungen dar.

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