
Prüfstelle für Brandschutztechnik
des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.
Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle
A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33
SPRINKLERANLAGEN AUS DER SICHT DER STAATLICH AKKREDITIERTEN PRÜFSTELLE FÜR BRANDSCHUTZTECHNIK
Ing. Johann Ettel, Sachgebietsleiter "Sprinkleranlagen"
Anmerkung: Teil 5 einer mehrteiligen Artikelserie
Teil 5:Sprinkleranlagen als Bestandteil von Brandschutzkonzepten
In Brandschutzkonzepten werden die Ziele von brandschutztechnischen Maßnahmen definiert, ebenso wie die Wege, auf denen diese Ziele zu erreichen sind.
Brandschutzmaßnahmen müssen nicht immer die gleichen Ziele haben:
z. B. können Brandschutzkonzepte so ausgelegt werden, dass ein Mindestmaß an Sicherheit erreicht wird, welches von den zuständigen Behörden für die Erteilung von Bau- oder Benützungsbewilligungen erforderlich sind. Andere Brandschutzkonzepte können darüber hinaus auf den Schutz hoher Wertdichten, auf die Vermeidung von Betriebsunterbrechungen, auf die Erhaltung von wertvollen Kulturgütern, auf den Umweltschutz (z. B. Chemiefabriken) oder auch auf den Schutz wertvoller Datenbestände abzielen.Bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes wird versucht, die vorgegebenen Ziele möglichst zuverlässig und in wirtschaftlich vertretbarer Weise zu erreichen.
Ziele, die durch Brandschutzkonzepte praktisch immer erreicht werden sollen, sind folgende:
- Gebäudenutzer können das Bauwerk verlassen bzw. auf andere Weise gerettet werden.
- Die Sicherheit der Rettungsmannschaften wird beachtet.
- Die Entstehungsmöglichkeiten für Brände werden begrenzt.
- Die Ausbreitungsmöglichkeiten für Feuer und Rauch innerhalb eines Bauwerkes werden begrenzt.
- Die Ausbreitung eines Brandes auf benachbarte Bauwerke wird verhindert.
- Die Tragfähigkeit der Konstruktion kann für einen bestimmten Zeitraum gewährleistet werden.
Diese Grundziele oder auch darüber hinausgehende Schutzziele können in Abhängigkeit von den vorhandenen Risken und Bauwerksstrukturen durch bestimmte Maßnahmen meist aber durch die sinnvolle Kombination mehrerer Maßnahmen - erreicht werden.
In den Bauordnungen sind in aller Regel die grundlegenden Anforderungen an den baulichen Brandschutz (Einschränkung der Brennbarkeit von Baustoffen, Brandabschnittsgrößen, Flucht- und Rettungswege usw.) enthalten. Weitere diesbezügliche Anhaltspunkte finden sich in den Arbeitnehmerschutzgesetzen (Arbeitsstättenverordnung) sowie in einigen anderen Gesetzen und Richtlinien. Für Risken, die durch diese grundlegenden Anforderungen nicht abgedeckt werden können, sind besondere Maßnahmen erforderlich. Ebenso sind besondere Brandschutzmaßnahmen erforderlich, wenn von den Anforderungen der Gesetze abgegangen werden soll (z. B. Brandabschnittsgröße).
In diesem Zusammenhang spielt die Sprinkleranlage eine wichtige Rolle. Ursprünglich für den industriellen Bereich entwickelt, findet sie heute vermehrt in Bereichen, wo Personenschutz im Vordergrund steht, Einzug. In diesem Zusammenhang kann auf den wichtigen Einsatz von Sprinkleranlagen z. B. in Einkaufszentren, Hotels, Krankenhäusern oder Hochhäusern hingewiesen werden.
Sprinkleranlagen können bei richtiger Anwendung Brände begrenzen oder löschen und die Ausbreitung von Bränden verhindern. Diese Funktion kann für sich alleine genutzt werden oder kann andere Brandschutzmaßnahmen unterstützen bzw. deren Funktion auch erst möglich machen (z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen). Sprinkleranlagen können architektonische Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, die ansonsten nicht möglich wären, wie z. B. große Brandabschnitte oder Deckendurchbrüche.Allerdings können Sprinkleranlagen niemals für sich alleine gesehen werden.
Eine wirksame Anwendung von Sprinkleranlagen ist im Sinne der zu erreichenden Schutzziele immer im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen zu sehen. So müssen z. B. Bauwerk und Nutzung für den Einsatz von Sprinkleranlagen geeignet sein (siehe Grenzen der Einsatzmöglichkeiten für Sprinkleranlagen). Notwendige Flucht- und Rettungswege können durch den Einsatz von Sprinkleranlagen nicht ersetzt werden. In Verbindung mit Sprinkleranlagen sind immer auch organisatorische Maßnahmen erforderlich. Ebenso ist in Verbindung von Sprinkleranlagen zu beachten, daß Alarme an eine Betriebsfeuerwehr oder öffentliche Feuerwehr weitergeleitet werden, durch welche das sichere endgültige Ablöschen von Bränden oder verbleibenden Glutnestern gewährleistet wird und durch anschließende Abschaltungen auch ein nachträglicher Wasserschaden verhindert wird.
Bei Personenrisken sind meist auch unabhängig von der Sprinkleranlage Maßnahmen zur Rauchfreihaltung von Fluchtwegen erforderlich (z. B. Brandrauchentlüftungsanlagen nach TRVB S 125 oder Druckbelüftungsanlagen für Stiegenhäuser). Sprinkleranlagen können auch dazu beitragen, die thermische Belastung von Bauteilen und somit die Standfestigkeit von Bauwerken zu erhöhen. Sofern die Standfestigkeit von Bauwerken als wichtiges Schutzziel angesehen wird, ist allerdings zusätzlich eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage erforderlich. Diese kann auch dazu dienen, einen Feuerwehreinsatz zu unterstützen.
Die oben kurz angerissenen Punkte stellen hohe Anforderungen an Planung und Ausführung. Eine sorgfältige Planung und Koordinierung der einzelnen Brandschutzmaßnahmen kann mithelfen, einen höchstmöglichen Sicherheitsstandard auf möglichst wirtschaftliche Art und Weise zu erreichen. Nur wenn bereits in der Planungsphase das Zusammenspiel von baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen berücksichtigt wird, kann ein hoher Nutzen für den Bauherrn erreicht werden.
Trotz aufwendigster Sicherheitstechnik ist es nicht möglich, ein größeres Schadensereignis auszuschließen. Durch die beschriebenen Brandschutzmaßnahmen wird unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit das Brandrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert. Risikoanalysen und moderne Methoden des Brandschutzingenieurwesens erlauben eine differenzierte Auswahl von Brandschutzmaßnahmen, wodurch die Investitionskosten für Brandschutzeinrichtungen unter Beibehaltung eines geringen Risikos verringert werden können. Es ist jedoch jedes Gebäude gesondert zu betrachten, generelle Aussagen sind i. a. nicht möglich.
Wenn Sprinkleranlagen richtig eingesetzt sind, stellen sie eine sehr wirksame Schutzmaßnahme dar. Dies belegen statistische Daten: Die Erfolgsquote von Sprinkleranlagen liegt weltweit bei 90 %.
Um die Wirksamkeit von Sprinkleranlagen zu unterstreichen sei folgendes Beispiel angeführt:
Der Brand des Meridian Plaza Hochhauses in Philadelphia.
Das 38 Geschoße umfassende Bürohaus ist mit einer Brandmeldeanlage und ab dem 30. OG mit einer Sprinkleranlage ausgestattet. Am 23.02.1991 brach im 22. OG ein Brand aus. Die Versuche eines Großaufgebotes der Feuerwehr, den Brand im Innenangriff zu löschen und durch einen Außenangriff von benachbarten Häusern aus einen Brandüberschlag in die oberen Geschoße zu verhindern, blieben erfolglos. Der Brand breitete sich über die Fenster der Fassade vom 22. OG bis zum 30. OG aus. 19 Stunden nach Brandausbruch wurde das Feuer im 30. OG von 10 ausgelösten Sprinklern unter Kontrolle gebracht. 8 Stockwerke brannten vollständig aus. Dieser Brand ging als einer der teuersten Brände in die Weltgeschichte ein.
Um die Schutzwirkung von Sprinkleranlagen in einem Brandschutzkonzept berücksichtigen zu können, muß gewährleistet sein, dass Sprinkleranlagen dauerhaft dem vorhandenen Risiko angepaßt bleiben und die Betriebsbereitschaft sichergestellt ist.