Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

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Ausgabe 1.3.2001

Zertifizierung- ein Novum in Österreich auf dem Brandschutzsektor

Teil 2 Sinn und Zweck

Im Zuge der europäischen Einigung liegt einer der Schwerpunkte auf der Vermeidung von "Handelshemmnissen". Als solche wurden und werden unterschiedliche nationale Normen und Zulassungsverfahren betrachtet. Ziel sollte es sein, daß ein Hersteller, der ein Produkt gemäß einer europäischen Norm (EN) positiv prüfen ließ, dieses auch in ganz Europa verkaufen kann, ohne weitere Prüfungen in anderen Staaten durchführen lassen zu müssen.

Leider zeigte sich in der Realität, daß dies - wie viele andere Ziele der Kommission - ein frommer Wunsch war und ist und sich an der gängigen Praxis, nämlich daß man in jedem Land, in dem man verkaufen wollte, auch prüfen lassen mußte, nichts änderte.

Die Tricks, mit denen Europanormen umgangen wurden und werden, sind Legion und könnten unsere "News" bis Ende des Jahres füllen; hier nur als Beispiel der am häufigsten angewandte, der v.a. im Bereich von Prüfstellen, die von privaten Organisationen finanziert werden, gerne angewandt wird:

"Selbstverständlich anerkennen wir Ihre Prüfung durch ..... (beliebige ausländische staatlich akkreditierte Prüfstelle). Aber wenn Sie eine ....-Zahl wollen (unerläßlich für Anerkennung durch die private, recht mächtige Trägerorganisation der Prüfstelle), dann müssen wir leider nochmals prüfen...."

Diese Praktiken kamen natürlich auch den EU-Gremien zu Ohren und man dachte sich etwas Neues zur Lösung des Problems aus (wie üblich nicht, indem man den privaten Organisationen auf die Finger klopfte - die sind ja zu mächtig und könnten zukünftig vielleicht noch als eigenes "Ausgedinge" dienen - sondern indem man weitere Komplexitäten und Bürokratismen schuf).

Der Prüfbericht einer Prüfstelle allein ist nicht mehr ausreichend, es muß danach noch eine Zulassung durch eine Zertifizierungsstelle erfolgen.Soferne der Prüfbericht von einer staatlich akkreditierten Stelle (bzw. einem "notified body") kommt, muß er von jeder Zertifizierungsstelle in Europa anerkannt werden bzw. wenn diese Zertifizierungsstelle selbst ein "notified body" ist, muß die Zulassung in ganz Europa anerkannt werden und Hersteller müssen nicht mehr 10 oder 12 mal, sondern nur mehr einmal prüfen und zertifizieren lassen.

In Österreich ist die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen im Akkr.Gesetz 1992 geregelt. Im Gegensatz zu Prüf- und Überwachungsstellen werden Zertifizierungsstellen nicht durch Bescheid, sondern durch Verordnung des BMfwA akkreditiert. Dies bedeutet aber auch, daß sie im Gegensatz zu Prüf- und Überwachungsstellen nicht dem Verwaltungsverfahren unterliegen, d.h. es besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen (Erfüllung der Vorgaben des Akkr. Gesetzes) kein Rechtsanspruch auf Akkreditierung.Zusätzlich müssen Zertifizierungsstellen eine gremiale Zusammensetzung aufweisen, um möglichst objektive Zertifizierungsverfahren zu gewährleisten.

Wie üblich war Österreich in vorauseilendem Gehorsam "christlicher als der Papst", d.h. unsere Akkreditierungen unterliegen staatlicher Kontrolle bzw. werden vom Ministerium ausgestellt; das ist zwar im Sinne der Objektivität und Unbeeinflußbarkeit gut und wünschenswert, in den übrigen EU-Ländern wird dies jedoch anders gehandhabt: in Deutschland z.B gibt es den DAR (Deutscher Akkreditierungs Rat), der aus privaten Organisationen besteht und teilweise erstaunlich schnell und unbürokratisch Akkreditierungen ausspricht; so ist es in Deutschland z.B.möglich, daß der VdS sowohl Prüf- als auch Zertifizierungsstelle ist, also seine eigenen Prüfungen zuläßt .....In England wurden mit einem Schlag und ohne weitere Prüfung hunderte kleine Prüfstellen akkreditiert ....In Frankreich ist das alles sowieso egal, da es hier - wie für alle anderen Dinge, die eventuell den französischen Markt beeinflussen könnten - ein Gesetz aus napoleonischen Zeiten gibt, das nicht geändert werden kann und sowieso stärker als jede Norm oder EU-Richtlinie ist und v.a. dazu dient, den eigenen Markt vor unliebsamen Mitbewerbern abzuschotten.

Wie sieht nun theoretische Ablauf einer europäischen Zulassung aus ?

  • Hersteller läßt Produkt bei einer (beliebigen) europäischen akkreditierten Prüfstelle prüfen.
  • Hersteller reicht Produkt mit (positivem) Prüfbericht bei beliebiger akkreditierter Zulassungsstelle ein
  • Zulassungsstelle prüft zusätzlich noch das QM-System des Herstellers
  • Zulassungsstelle stellt Zulassung aus
  • Hersteller kann mit dieser Zulassung sein Produkt in ganz Europa verkaufen

Wie die ganze Sache in der Praxis aussieht, welche Zulassungsstelle(n) es in Österreich gibt und Zukunftsperspektiven erfahren Sie im 3. Teil, der zwischen 20.3 und 1.4. erscheint.

 

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