Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

Top

Ausgabe 1.2.2002

SPRINKLERANLAGEN AUS DER SICHT DER STAATLICH AKKREDITIERTEN PRÜFSTELLE FÜR BRANDSCHUTZTECHNIK

Ing. Johann Ettel, Sachgebietsleiter "Sprinkleranlagen"

Anmerkung: Teil 3 einer mehrteiligen Artikelserie

Teil 3: Überprüfung: Abnahme, Überwachungsbericht

Die eigentliche Abnahme der Sprinkleranlage erfolgt durch einen Prüfer der Prüfstelle für Brandschutztechnik vor Ort und durch Überprüfung der endgültigen Einreichunterlagen. Je nach Komplexität des Gebäudes und der Einrichtungen erfolgt auch die Abnahme vor Ort unter Umständen in mehreren Schritten. Dies insbesondere dann, wenn Teile der Anlage nach Fertigstellung nur mehr mit Schwierigkeiten zu begutachten sind. Sogenannte Rohbaubegehungen empfehlen sich auch, um in schwierigen oder unklaren Situationen Einzelfestlegungen an Ort und Stelle treffen zu können. Nach Fertigstellung des Gebäudes, der Sprinkleranlage und aller Einrichtungen, die auf die Sprinkleranlage Einfluß haben, ist eine Schlußbegehung erforderlich.
Bei der Abnahme vor Ort wird insbesondere darauf geachtet, ob die Installation den Richtlinien entspricht und mit den Einreichunterlagen übereinstimmt, ob allfällige Behinderungen von Sprinklern, die aus den Plänen nicht ersichtlich waren, auftreten, ob die Nutzung des Gebäudes tatsächlich der Planung entspricht usw.. Sobald eine Inbetriebnahme der Anlage möglich ist, wird eine Überprüfung der Funktion durchgeführt. Dies betrifft die Druck- und Durchflußratenmessung von Pumpenanlagen, die Wasserversorgung, die elektrische Überwachung der Anlage, die Funktion der Armaturen, die für die Bedienung und Wartung der Anlage erforderlichen Voraussetzungen wie Zugänglichkeit, Beschriftung, Planunterlagen in der Sprinklerzentrale sowie die für die Funktion der Anlage wichtigen Begleitumstände, wie z. B. Sicherstellung der Frostfreiheit in Naßbereichen, Beheizung, Beleuchtung und Belüftung der Sprinklerzentrale, Vorhandensein von eingeschultem Personal für die regelmäßigen Überprüfungen und Eigenkontrollen der Anlage usw.. Es wird auch das Vorhandensein und die Funktion von Brandabschnitten zwischen gesprinklerten und nicht gesprinklerten Bereichen überprüft, sowie das Vorhandensein von Sonderlöschanlagen, wo dies erforderlich ist (z. B. Schutz von Fritteusen in Küchen).
Die Einreichunterlagen werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft.
Für die Abnahme sind folgende Unterlagen erforderlich:
(Soweit erforderlich zusätzlich zu den Unterlagen im Vorbereitungsstadium und Planungsstadium). Die Unterlagen aus den vorangegangenen Phasen müssen aktualisiert werden.
• Kopie der behördlichen Vorschreibung (Bescheid) und / oder Kopie der Einreichunterlagen bei der Bau- oder Gewerbebehörde hinsichtlich der Sprinkleranlage.
• Sprinklerrohrnetzpläne
• Installationsplan der Sprinklerzentrale
•Hydraulisches Schaltschema der Anlage

•Angaben über die Pumpenanlage
• Elektrisches Schaltschema mit Darstellung sämtlicher Alarm- und Störungsüberwachungen
• Installationsattest der Sprinkleranlage
• Bescheinigung der Ergebnisse der Lieferantenprüfung der Pumpen (gem. Pkt. 9.6.13.1)
• Bescheinigung der Ergebnisse der Inbetriebnahmeprüfung der Pumpen am Einbauort (gem. Pkt. 9.6.13.2)
• Nachweis über die künftige Einhaltung der Wartungsverpflichtung bzw. Wartungsplan
• Bedienungsanleitung der Sprinkleranlage mit Beschreibung des erforderlichen Eigenprüf- und Kontrollumfanges
• Name des Sprinklerwartes und seines (seiner) Stellvertreter, sowie Nachweis über deren Ausbildung und Einschulungsbestätigung der Errichterfirma gem. Pkt. 18.
• Brandschutzpläne gemäß TRVB O 121.
• Überwachungsbericht über die Abschlußüberprüfung der Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123 bzw. Einreichunterlagen für die Brandmeldeanlage gem. TRVB S 123, sofern die Brandmeldeanlage ausschließlich zur Überwachung der Sprinkleranlage und zur Weiterleitung von Alarmen der Sprinkleranlage und der angeschlossenen Druckknopfmelder dient.Nach Abschluß aller Überprüfungen erfolgt die Ausstellung eines Überwachungsberichtes.


Der Überwachungsbericht
Sobald alle Überprüfungen abgeschlossen sind, kann ein Überwachungsbericht ausgestellt werden. Der Überwachungsbericht einer akkreditierten Überwachungsstelle ist ein Dokument, welches unter anderem auch von Behörden anerkannt wird.
Der Überwachungsbericht enthält zumindest folgende Angaben:
- Zitierung allfälliger Behördenauflagen oder des behördlichen Konsenses im Hinblick auf die Sprinkleranlage
- Beschreibung des Objektes, der Sprinkleranlage und ihrer Funktionen
- Aufzählung der Überprüfungsgrundlagen
- Liste der Einreichunterlagen
- Ergebnisse der Überprüfung insbesondere Aussagen über den Schutzumfang
- Allfällige Anwendungshinweise
- Allfällige Anwendungsbeschränkungen
- Allfällige Betriebsvorschriften
- Ergebnis allfällig durchgeführter Testbrände
- Allfällig vorhandene und von der staatl. akkreditierten Überwachungsstelle akzeptierte Abweichungen von der Richtlinie mit Begründung
- Termin der ersten Revision
- Datum, Name und Unterschrift des für die Prüfung Verantwortlichen

Im Überwachungsbericht einer staatl. akkreditierten Überwachungsstelle wird festgestellt, ob die Anlage vollständig den Richtlinien entspricht oder ob Abweichungen bzw. Mängel festgestellt wurden. Neben der eigentlichen Feststellung von Abweichungen oder Mängeln wird auch eine Bewertung vorgenommen. Die Bewertung gibt Aufschluß darüber, ob die Anlage widmungsgemäß Entstehungsbrände löschen bzw. unter Kontrolle halten kann, oder wie sich gegebenenfalls Abweichungen oder Mängel auswirken können. Es kann z. B. angeführt sein, ob Mängel so gravierend sind, daß mit einem Versagen der Anlage gerechnet werden muß oder ob Mängel Auswirkungen auf kleinere Bereiche und nicht auf das ganze Gebäude haben (z.B. könnte ein Mangel in einem kleinen Unterbrandabschnitt dazu führen, dass zwar ein Brand in diesem Unterbrandabschnitt durch die Sprinkleranlage nicht beherrscht wird, wenn aber die Brandabschnitte und der restliche Sprinklerschutz im Gebäude in Ordnung sind, ein Übergreifen auf das restliche Gebäude nicht zu befürchten ist). Bei Abweichungen von der Sprinklerrichtlinie kann auch angeführt sein, durch welche Maßnahmen diese kompensiert wurden. Es wird auch unterschieden , ob Mängel oder Abweichungen die unmittelbare Löschwirkung der Anlage oder die Betriebssicherheit der Anlage betreffen.
Insgesamt soll der Überwachungsbericht schlüssig darlegen, ob oder bis zu welchem Grad das Schutzziel der Sprinkleranlage erreicht wird.

 

Top

 

Zurück