
Prüfstelle für Brandschutztechnik
des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.
Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle
A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33
SPRINKLERANLAGEN AUS DER SICHT DER STAATLICH AKKREDITIERTEN PRÜFSTELLE FÜR BRANDSCHUTZTECHNIK
Ing. Johann Ettel, Sachgebietsleiter "Sprinkleranlagen"
Anmerkung: Teil 1 einer mehrteiligen Artikelserie
Teil 1: Vorwort, Gesetze und Richtlinien
Vorwort
Die Sprinkleranlage hat sich über viele Jahrzehnte als eine der wirksamsten anlagentechnischen Brandschutzeinrichtungen erwiesen. Statistiken belegen, dass fast alle Entstehungsbrände, die ansonsten zu Großschäden führen würden, in Gebäuden mit Sprinkleranlagen bereits in der Entstehungsphase unter Kontrolle gebracht werden konnten. In 40% der Brandfälle in Objekten, die mit Sprinkleranlagen ausgestattet waren, wurden die Brände mit einem Sprinkler, in 70% der Fälle mit bis zu vier Sprinklern gelöscht oder unter Kontrolle gehalten.
Schadensfälle, die trotz vorhandener Sprinkleranlage auftraten, lassen sich häufig auf ein Außerbetriebsetzen der Anlage vor der Brandentstehung oder auf ein frühzeitiges Abschalten der Anlage während eines Brandes zurückführen. In Einzelfällen war auch eine nicht fachgerechte Planung oder eine nicht der Leistung der Anlage entsprechende Gebäudenutzung für ein Versagen von Sprinkleranlagen verantwortlich. Wasserschäden durch Sprinkleranlagen, die ohne ein Brandgeschehen zustande kommen, treten nur selten auf.
Sprinkleranlagen sollen widmungsgemäß Entstehungsbrände unter Kontrolle bringen oder womöglich sogar löschen. Sprinkleranlagen beschränken ein Brandereignis auf eine geringe Größe und verhindern somit die Brandausbreitung, helfen mit, die Entstehung von Brandrauch in Grenzen zu halten, ermöglichen die Freihaltung von Fluchtwegen und erleichtern oder ermöglichen erst die Löscharbeiten der Feuerwehr.
Sprinkleranlagen werden in Österreich nach der Richtlinie TRVB S 127 errichtet, deren letzte Überarbeitung dem europäischen Stand der Technik (CEA-Richtlinie des Europäischen Versicherungsverbandes) angepaßt wurde. Diese Richtlinie behandelt Planung, Schutzumfang, Einstufung, Bemessung, Wasserversorgung, Konstruktion, Installation, Betrieb und Wartung sowie Überprüfungen der Sprinkleranlage.
Für die richtige Planung, Auslegung und Installation der Sprinkleranlage bedarf es großer Erfahrung, um die Anlage risikogerecht zu gestalten ohne sie überzudimensionieren. Planung und Errichtung von Sprinkleranlagen sollten daher nur durch kompetente Fachfirmen erfolgen. Durch die akkreditierte Überwachungstelle erfolgt die Überprüfung auf Richtlinienkonformität und brandschutztechnische Wirksamkeit in Verbindung mit der Gebäudegestaltung und dem gesamten Brandschutzkonzept.Gesetze und Richtlinien
Sprinkleranlagen werden in Österreich nach wie vor überwiegend aufgrund behördlicher Vorschreibungen errichtet. Nur langsam setzt sich die Einstellung durch, auch ohne behördlichen Zwang in Sicherheit zu investieren. In dieser Hinsicht vorbildlich agieren z.B. amerikanische Hotelketten, für die der Einbau von Sprinkleranlagen selbstverständlich ist.
Der Einbau von Sprinkleranlagen ist nicht explizit durch Gesetze vorgeschrieben. Lediglich in der Arbeitsstättenverordnung findet sich ein Hinweis auf die Überprüfungspflicht stationärer Löschanlagen. Aus vielen Gesetzen geht jedoch hervor, daß die Behörden bei Vorliegen besonderer Gefährdungen zusätzliche Brandschutzmaßnahmen vorschreiben müssen. Welche dies sind, liegt in der Beweiswürdigung der Behörden, häufig werden jedoch TRVB`s herangezogen, da diese in Österreich den Stand der Technik auf dem Gebiet des Vorbeugenden Brandschutzes wiedergeben. Oft werden auch Sachverständigen-gutachten oder Brandschutzkonzepte von Sachverständigen Bescheiden zugrundegelegt. Diese Gutachten beziehen sich Ihrerseits häufig wieder auf TRVB`s.
Wichtige TRVB`s, in denen auf Sprinkleranlagen verwiesen wird, sind:
TRVB F 124 - Erste und erweiterte Löschhilfe
TRVB N 106 - Brandschutz in Mittel- und Großgaragen
TRVB N 138 - Verkaufsstätten Baulicher Brandschutz
TRVB N 142- Brandschutz in Regallagern
TRVB N 143- Beherbergungsbetriebe Bauliche Maßnahmen
TRVB S 122 - Erweiterte automatische Löschhilfeanlagen
TRVB S 125 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
TRVB S 127 - Sprinkleranlagen
TRVB S 151 - Brandfallsteuerungen
Derzeit ist im europäischen Normungsgremium CEN eine Arbeitsgruppe damit befasst, eine europaweit gültige Norm für die Errichtung von Sprinkleranlagen auszuarbeiten (EN 12845). Bauteilnormen werden in der Normenreihe EN 12259 erscheinen.