
Prüfstelle für Brandschutztechnik
des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.
Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle
A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33
BRANDSCHUTZ IN HOCHHÄUSERN
Ing. Johann Ettel und Dipl.Ing. Frank Peter
Teil 5: Brandschutz auf Baustellen
Bereits in der Bauphase sollte auf der Baustelle auf einen ausreichenden Brandschutz geachtet werden. Verantwortlich dafür ist die Bauleitung. Der Brandschutz auf Baustellen ist mit verhältnismäßig einfachen Mitteln zu verbessern, verschiedene Maßnahmen stellen keinen verlorenen Aufwand dar und können für den Endausbau genutzt werden.
In der Bauphase besteht eine erhöhte Brandgefahr durch die Arbeiten an und für sich (z.B. Heißarbeiten), die Brandausbreitungsgefahr ist wegen der unvermeidlichen Lagerungen sowie der noch nicht fertiggestellten Sicherheitseinrichtungen und Brandabschnittsbildungen hoch.
Auch in den für Baustellen zutreffenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen ist gesetzlich geregelt, dass ausreichende Sicherheitsmaßnahmen für die Arbeiter auf der Baustelle, darunter auch Brandschutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Anhaltspunkte für die zu treffenden Maßnahmen finden sich in der TRVB A 149 (wird derzeit überarbeitet und modernisiert). Allgemein finden sich darin Hinweise für das Einrichten der Baustelle unter Berücksichtigung für Zufahrten für die Feuerwehr, Hinweise zu Lagerungen, Alarmierungseinrichtungen usw..
Wichtig sind organisatorische Maßnahmen. Zu diesem Zweck sollte ein für die Baudurchführung verantwortlicher zum Brandschutzbeauftragten ernannt werden (z.B. Polier). Seine Aufgaben sind unter anderem Ausarbeitung einer Brandschutzordnung, Festlegung des Verhaltens der Arbeitnehmer im Brandfall, Durchführung regelmäßiger Eigenkontrollen, Schulung und Information der Arbeitnehmer, Führung des Brandschutzbuches, Veranlassung der periodischen Überprüfung von Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen. Diese Aufgaben können bei einer entsprechenden Bewußtseinsbildung über die Wichtigkeit des Brandschutzes im Rahmen seiner üblichen Tätigkeit ohne große Mehrbelastung durchgeführt werden. Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind bei der Durchführung von Schweiß- und Schneidbrennarbeiten, Arbeiten mit Löt- und Auftaugeräten, Schleif- und Trennscheiben sowie bei Heißisolierarbeiten angebracht. Bei solchen Arbeiten kommt es immer wieder zu Bränden, welche durch einige einfache organisatorische Maßnahmen vermieden werden könnten.
Für Hochhäuser sind in der Bauphase für den Brandschutz bereits einige besondere bauliche Maßnahmen erforderlich. So sollte z.B. ab einer Höhe von 30 m beginnend und darüber im Abstand von jeweils 10 Geschoßen sogenannte Sicherheitsgeschoße eingerichtet werden. Diese dienen im Fall der Nichtbenützbarkeit der Stiegenhäuser durch Brandereignisse als Aufenthaltsmöglichkeit für die Arbeiter. Diese Geschoße sollten von den Stiegenhäusern F 30 abgetrennt werden (z.B. Gipskartonplattenwände mit einseitiger Beplankung).
Im Hochhausbereich sollte auch bereits während der Bauphase eine Steigleitung mitgeführt werden, die später ohnehin erforderlich ist. Diese Steigleitung kann als Trockensteigleitung geführt werden und sollte jeweils bis in das letzte unterhalb des im Bau befindlichen Geschoßes mitgezogen werden. Eine Löschwasserförderung in große Höhen ohne Steigleitung ist wenn überhaupt möglich - ausgesprochen zeitraubend und würde eine Brandbekämpfung erheblich verzögern.
Nach Fertigstellung des Rohbaues sollten im Hochhausbereich möglichst rasch der Feuerwehraufzug installiert werden (kann während der Bauzeit auch als Transportaufzug verwendet werden) und zumindest einige Hauptbrandabschnitte funktionsfähig hergestellt werden.
Brände auf Baustellen können den Baufortschritt erheblich verzögern und somit einen großen wirtschaftlichen Schaden anrichten, aber sie gefährden vor allem die Gesundheit der Arbeitnehmer auf der Baustelle. Der Brandschutz auf Baustellen sollte bereits von Anfang an fixer Bestandteil der Baukoordination sein.