Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

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Ausgabe 1.10.2000

Rauchabsaugsysteme:

Teil 4: Vor- und Nachtteile, mögliche Probleme

"Wo viel Licht ist, ist auch Schatten", sagt ein altes Sprichwort. Dieses ist, wie so viele Sprichworte, auch bei Rauchabsaugsystemen zutreffend. Es gibt nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile. Das Wissen um diese hilft Fehlplanungen oder spätere Probleme im Betrieb zu vermeiden.

Folgende Probleme oder "Nachteile" existieren:

  1. Alarmort ist nicht eindeutig identifizierbar
  2. Dreidimensionale Betrachtungsweise erforderlich
  3. Im langjährigen Betrieb möglicherweise geringere Empfindlichkeit zu befürchten

ad 1) Aufgrund des Detektionsprinzips (siehe auch Teil 1) kann nicht festgestellt werden, in welches der nn-Absauglöcher der Rauch angesaugt wurde. Dies ist bei Überwachung von Hochregallagern oder anderen großen offenen Bereichen vernachlässigbar, bei der Überwachung mehrerer kleinerer Räume (mit 1-2 Absauglöchern je Raum) jedoch ein entscheidender Nachteil. Aufgrund des Meßprinzips können auch keine Parallelindikatoren eingesetzt werden, sodaß in den jeweiligen Prüfberichten bei Überwachung von mehreren Räumen diese mit maximal fünf begrenzt werden.Dies steht natürlich im Gegensatz zu den Entwicklungen der letzten Jahre, die Meldereinzelidentifikation bevorzugen.

ad 2) Soferne Rauchabsaugsysteme außerhalb der "10 %-Zone" installiert werden, kann die bekannte und für Punktmelder zutreffende zweidimensionale Betrachtungsweise nicht mehr verwendet werden. Man muß in diesem Fall - ähnlich wie bei Linearmeldern außerhalb der 10 %-Zone - dreidimensional bemessen, d.h. die Überwachungsflächen werden wesentlich kleiner und sind abhängig von der Aufstiegshöhe und Breite des Rauches bis zum Rauchabsaugsystem. Es müssen die Raumgeometrie, allfällige Luftströmungen sowie der Ausbreitungskegel des aufsteigenden Rauches in die Bemessung miteinbezogen werden. Zu glauben, daß in großen Höhen (> 9 m) Rauchabsaugsysteme aufgrund der Ansaugwirkung in der 10 % Zone eingesetzt werden können und damit Punktmeldern überlegen sind, ist ein Irrglaube. Die Absaugwirkung ist viel zu gering und wird diese Aussage durch eine Vielzahl von Brandversuchen in hohehn Hallen belegt. Anmerkung: Hinsichtlich dreidimensionaler Bemessung siehe TRVB S 123, Pkt. 3.4.5.3.

ad 3) Ursprünglich war einer der größten Vorbehalte gegen Rauchabsaugsysteme darin begründet, daß man annehmen mußte, daß die in der Leitung transportierten Rauchpakete beim Passieren anderer - nicht mit Rauch beaufschlagter - Löcher aufgerissen und/oder verdünnt würden, sodaß die Detektionsempfindlichkeit mit zunehmendem Lochabstand vom Detektionskasten abnimmt. Diese Befürchtung konnte durch Versuche und Berechnungen widerlegt werden, stimmt jedoch nur, solange im Rohrsystem eine laminare Strömung vorliegt. Im jahrelangen Betrieb kann es jedoch zu (mikroskopischen) Staubablagerungen an den Absauglöchern sowie im Rohrinneren kommen, welche dazu führen können, daß die bis dahin laminare Strömung der Rauchpakete nunmehr turbulent wird. Dies kann zum Aufreißen der Rauchpakete, damit zur Verdünnung und dazu führen, daß das System "unempfindlicher" wird, weil die Rauchdichte durch beigemengte Frischluft abnimmt.

Da Rauchabsaugsysteme erst seit einigen Jahren verstärkt verbaut werden, sind hierüber derzeit leider noch keine Erfahrungswerte verfügbar. Die Prüfstelle f. Brandschutztechnik plant jedoch in nächster Zeit Brandvergleichs-versuche mit neuen und "alten" Absaugrohren, um diese Befürchtungen zu widerlegen oder zu verifizieren.

Wir werden nach Vorliegen der Ergebnisse an dieser Stelle hierüber berichten.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu Rauchabsaugsystemen haben, wenden Sie sich bitte an die im Teil 3 genannten Ansprechpartner oder an Dipl.Ing. Wilfried Pausa.

 

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