Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

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Ausgabe 1.1.2002

SPRINKLERANLAGEN AUS DER SICHT DER STAATLICH AKKREDITIERTEN PRÜFSTELLE FÜR BRANDSCHUTZTECHNIK

Ing. Johann Ettel, Sachgebietsleiter "Sprinkleranlagen"

Anmerkung: Teil 2 einer mehrteiligen Artikelserie

Teil 2: Überprüfung: Vorbereitung, Planung


Überprüfung der Sprinkleranlage gem. TRVB S 127 durch eine staatl. akkreditierte Prüfstelle:

Sprinkleranlagen sind vor ihrer Inbetriebnahme von einer hierzu staatlich akkreditierten Überwachungsstelle auf Übereinstimmung mit der TRVB S 127 und ihre brandschutztechnische Wirksamkeit zu überprüfen.
Über diese Überprüfung wird ein Überwachungsbericht ausgestellt.
Die Überprüfung wird üblicherweise nicht ausschließlich als Schlußabnahme nach der Fertigstellung der Sprinkleranlage durchgeführt, sondern beginnt bereits zu einem weit früheren Zeitpunkt. Dies ist erforderlich, um z. B. während der Planung Festlegungen zu treffen, bzw. um Bereiche der Sprinkleranlage zu besichtigen, die nach Fertigstellung nur mehr schwer zugänglich sind.
Bei einem neuen Projekt gliedert sich die Planung und somit auch die Überprüfung der Sprinkleranlage in drei Teile:
In die sogenannte Vorbereitungsphase, die Planungsphase und die eigentliche Abnahme.
In der Vorbereitungsphase werden die wichtigsten Eckdaten für die Sprinkleranlage festgelegt:
Aufgrund der Gebäudegeometrie und der Nutzung wird zunächst die Leistungsfähigkeit (Einstufung) der Sprinkleranlage festgelegt. Eine risikogerechte Einstufung ist einer der wichtigsten Planungsschritte für eine Sprinkleranlage. Dabei ist auch auf allfällige Lagerungen, die Lagerart und Lagerkategorien sowie das Lagergut Rücksicht zu nehmen. Außerdem sind eventuelle Ausschließungsgründe für die Verwendung einer Sprinkleranlage festzustellen. In dieser Phase ist auch der Schutzumfang festzulegen. Dazu können ein vorhandenes Brandschutzkonzept oder die Behördenbescheide herangezogen werden, oder es kann in dieser Phase überhaupt erst der Schutzumfang einer Anlage festgelegt werden. Dabei soll bereits festgehalten werden, welche Bereiche eventuell nicht geschützt werden und welche anderen Brandschutzmaßnahmen für diese Bereiche eingesetzt werden. Im Vorbereitungsstadium sollte auch bereits sondiert werden, welche möglichen Wasserversorgungen zur Verfügung stehen und eine Entscheidung über die Verwendung einer Wasserversorgung getroffen werden. Sofern Abweichungen von der Sprinklerrichtlinie erforderlich sind, können diese bereits in der Vorbereitungsphase mit der Prüfstelle abgesprochen und allenfalls Ersatzmaßnahmen oder abweichende Ausführungen vereinbart werden.
Wenn die angeführten Daten in einer frühen Planungsphase eines Gebäudes bekannt sind, können allfällig daraus resultierende Änderungen noch in die Planung einfließen. Die in dieser Form beschriebenen Daten der Sprinkleranlage können von der Prüfstelle vidiert werden, sodass die weitere Planung darauf aufbauen kann.
Im Vorbereitungsstadium sind folgende Unterlagen erforderlich:
• Allgemeine Beschreibung der Anlage
• Übersichtsplan: Arten der Gruppen, Brandgefahrenklassen und Lagerkategorien, Umfang der Anlage, Angaben über ungeschützte Bereiche, Konstruktion und Nutzung der Gebäude, Gebäudeschnitt (Lage des höchsten Sprinklers)
• Einzelheiten über die Wasserversorgung
• Erklärung, daß die Anlage in vollem Umfang den Richtlinien entspricht bzw. Bekanntgabe von Abweichungen mit Begründung

In der Planungsphase wird die Sprinkleranlage bereits in einer hohen Detailgenauigkeit durchgeplant:
Es werden bereits Details über Anordnung und Aufteilung von Sprinklern, über das Rohrnetz und über die Wasserversorgung geplant. Alle Details des Gebäudes wie Decken, Böden, Wände, eventuell Deckendurchbrüche, Treppen, Rolltreppen, Installationen, Einbauten, Lagermöglichkeiten usw. werden bereits berücksichtigt. In dieser Phase erfolgt auch die Festlegung der notwendigen und zulässigen Ausnahmen vom Sprinklerschutz. Die Anlage muß bereits hydraulisch berechnet werden, um nachzuweisen, daß eine risikogerechte Einstufung erfolgt. Ebenso werden Einzelheiten der Wasserversorgung (eventuell über das öffentliche Wasserleitungsnetz) sowie über die Pumpenanlage festgelegt. Alle erforderlichen Armaturen, die Art, Anzahl und Dimension der Alarmventilstationen sowie allfälliger Tail-End-Stationen oder Glykolbereiche müssen zu diesem Zeitpunkt bekannt sein.
Gemeinsam mit der Prüfstelle können zu diesem Zeitpunkt Festlegungen über Details der Ausführung getroffen werden, wie z.B. Anordnung von Sprinklern in Sonderfällen, Berücksichtigung von abgehängten Decken usw.
Für die Planungsphase sind folgende Unterlagen erforderlich:

Installationsanzeige
Die Installationsanzeige muss folgende Unterlagen enthalten:
• Name des Projektes
• alle Referenznummern der Zeichnungen oder Dokumente
• alle Ausgabenummern der Zeichnungen oder Dokumente
• alle Ausgabedaten der Zeichnungen oder Dokumente
• alle Titel der Zeichnungen oder Dokumente
• Arten der Gruppen und die Nenndurchmesser jeder Alarmventilstation
• Anzahl der Bezugspunkte der Alarmventilstation innerhalb der Anlage
• Anzahl der Sprinkler jeder Alarmventilstation
• Rohrleitungsvolumen von Trocken- oder Naß-Trocken-Anlagen
• Höhe des höchsten Sprinklers jeder Alarmventilstation
• Erklärung, dass die Anlage in vollem Umfang diesen Spezifikationen entspricht oder die Angabe von Einzelheiten über Abweichungen von den Anforderungen mit entsprechenden Begründungen
• Liste der in der Anlage verwendeten anerkannten Bauteile mit Herstellername und Modell/Referenznummer

Übersichtszeichnungen
Der Maßstab darf nicht kleiner als 1:200 sein.
Die Übersichtszeichnungen müssen folgende Daten enthalten:
• Angabe der Nordrichtung
• Brandgefahrenklassen einschließlich der Lagerkategorien und der Lagerhöhen für die Auslegung
• bautechnische Einzelheiten über Böden, Decken, Dächer, Außenwände und Wände, die gesprinklerte von ungesprinklerten Bereichen trennen
• Querschnittzeichnungen mit Höhenangaben von jedem Stockwerk jedes Gebäudes, die den Abstand der Sprinkler von Decken, Konstruktionselementen usw., welche die Sprinkleranordnung oder die Wasserverteilung ungünstig beeinträchtigen könnten, zeigen
• Ort und Größe von Zwischendach- und Zwischendeckenhohlräumen, Büros und anderen abgetrennten Räumen, die unterhalb des Dachniveaus oder des Niveaus der eigentlichen Decke angeordnet sind
• Eintragung von Verbindungsleitungen, Arbeitsbühnen, Plattformen, Maschinen, Beleuchtungs- und Heizkörpern, abgehängten offenen Decken, Rolltreppen usw., welche die Wasserverteilung beeinträchtigen könnten
•Sprinklerarten und Nennöffnungstemperaturen
•Art und ungefährer Einbauort von Rohrhalterungen
•Einbauort und Art der Alarmventilstationen sowie Einbauort der Alarmglocken
•Einbauort und Einzelheiten zu sämtlichen Strömungsmeldern, Luft- und Wasser- Alarmdruckschaltern
•Einbauort und Größe aller Zusatzventile, Zusatzabsperrarmaturen und Entwässerungsventile
• Gefälle der Rohrleitungen
• Verzeichnis mit Anzahl der Sprinkler für jeden einzelnen Schutzbereich
• Einbauort aller Prüfventile
• Einbauort von und Einzelheiten zu allen Alarmanzeigeeinrichtungen
• Lage von und Einzelheiten zu allen Feuerwehreinspeisungen
•Legende der verwendeten Symbole

Anmerkung: Einzelheiten anderer Versorgungs-Installationen sollten in den Sprinklerzeichnungen nicht aufgeführt werden, sofern sie für den richtigen Einbau der Sprinkleranlage nicht erforderlich sind.
Zeichnungen zur Wasserversorgung
In den Zeichnungen müssen die Wasserversorgungen und die davon abgehenden Rohrleitungen bis zu den Alarmventilen der Anlage dargestellt werden. Der Maßstab der Zeichnungen ist anzugeben und muß mindestens 1:100 betragen. Eine Legende der Symbole muß vorhanden sein. Einbauort und Art von Absperr- und Rückschlagarmaturen und allen Druckminderventilen, Durchflussmessgeräten, Hauptabsperrventilen sowie von jedem Anschluss, der Wasser für andere Abnehmer liefert, müssen dargestellt werden.
Hydraulische Berechnungen
Durch eine hydraulische Berechnung (mit relevanten Durchflußmessungen) muß nachgewiesen werden, daß jede Hauptversorgungsleitung mit allen Versorgungsleitungen in der Lage ist, von jeder Wasserversorgung zu einem Prüf- und Entleerungsventil einer Alarmventilstation und zum C-Manometer (d.h. einschließlich der Alarmventile der Gruppen), den erforderlichen Druck und den Wasserstrom am Prüf- und Entleerungsventil des Alarmventils zu erbringen.
Öffentliches Wasserleitungsnetz
Wenn das öffentliche Wasserleitungsnetz eine oder beide Versorgungen bildet oder für den Nachfluß in einen Zwischenbehälter verwendet wird, sind folgende Einzelheiten anzugeben:
• Nenndurchmesser der öffentlichen Wasserleitung
• Ob die Hauptleitung beidseitig oder einseitig gespeist wird; im Falle einer einseitigen Einspeisung, Lage der nächstliegenden damit verbundenen, beidseitig eingespeisten Hauptleitung
• Druck-Durchflußkennlinie des öffentlichen Wasserleitungsnetzes, ermittelt durch eine Messung während einer Spitzenverbrauchszeit. Es sind mindestens drei Prüfpunkte anzugeben. Die Kennlinie ist durch den Druckverlust und die Änderung des statischen Drucks zwischen Prüfpunkt und dem C-Manometer bzw. der Zuflussregelarmatur des Behälters zu korrigieren
• Datum und Uhrzeit der Prüfung des Wasserleitungsnetzes
• Lage des Prüfpunktes der Wasserleitungsnetzprüfung zu dem Alarmventil
• Bei hydraulisch berechneten Rohrnetzen sind folgende zusätzliche Einzelheiten anzugeben:
• Druck-Durchflußkennlinie, die den verfügbaren Druck bei jeder Durchflußrate bis zur maximalen Durchflußrate anzeigt
• geforderte Druck-Durchflußkennlinie für jede Gruppe für die hydraulisch ungünstigste und, falls erforderlich, für die günstigste Wirkfläche, wobei der Druck am C-Manometer des Alarmventils gemessen wird


Automatische Pumpenanlage
• Pumpenkennlinie für den tiefsten Wasserstand ‚X‘, welche die angenommene Förderleistung der Pumpe oder der Pumpen unter den installierten Bedingungen am C-Manometer des Alarmventils zeigt
• Datenblatt des Pumpenherstellers, mit folgenden Angaben:Errechnete Druckhöhenkurve, Leistungsaufnahmekurve, NPSH-Kurve, Angabe der Leistungsabgabe jeder Antriebsmaschine
• Datenblatt des Errichters, das die installierte Leistung, die Druck-/Durchfluß-Kennlinie der Pumpenanlage am C-Manometer des Alarmventils bei normalem Wasserstand und beim tiefsten Wasserstand ‚X‘ sowie am Manometer an der Pumpendruckseite bei normalem Wasserstand zeigt
• Höhenunterschied zwischen C-Manometer am Alarmventil und Manometer an der Pumpendruckseite
• Gruppennummer und Brandgefahrenklassen
• verfügbare und geforderte NPSH bei maximaler Durchflussrate
• Mindestüberdeckungshöhe bei Tauchmotorpumpen
• Zusätzlich sind für hydraulisch berechnete Rohrnetze folgende Einzelheiten anzugeben:
• erforderliche Druck-Durchflußkennlinie für die hydraulisch ungünstigste und die hydraulisch günstigste Wirkfläche am C-Manometer des Alarmventils

Druckluftwasserbehälter
Folgende Einzelheiten sind anzugeben:
• Lage
• Gesamtinhalt
• Wasserinhalt
• Luftdruck
• Höhe des höchsten Sprinklers über dem Boden des Druckluftwasserbehälters
• Einzelheiten über die Auffülleinrichtungen


Vorrats-Zwischenbehälter
Folgende Einzelheiten sind anzugeben:
• Lage
• Gesamtinhalt
• Wassermenge und die sich daraus ergebende Betriebszeit
• Zulauf für Zwischenbehälter
• vertikaler Abstand zwischen Pumpenhauptachse und dem tiefsten Wasserstand ‚X‘ des Behälters
• bauliche Details des Behälters und der Behälterabdeckung
• voraussichtliche Häufigkeit regelmäßiger Wartungsarbeiten, die ein Entleeren des Behälters erfordern
Kopie der behördlichen Vorschreibungen
• Baubehördlicher Bescheid
• Gewerbebehördlicher Bescheid
• Sonstiges

 

 

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