Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

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Ausgabe 27.8.2004

Sprinkleranlagen – Funktion, Wartung und Prüfung

Teil 2

Ing. Johann Ettel

Aufrechterhaltung des Schutzwertes der Sprinkleranlage

Die Sprinkleranlage wird durch einen Fachplaner geplant und durch eine Fachfirma unter Berücksichtigung  der Installationsrichtlinien TRVB S 127 installiert. Bei der Planung steht üblicherweise die Nutzung fest, das Gebäude ist exakt geplant und die Sprinkleranlage wird genau auf diese Gegebenheiten abgestimmt. Die Sprinkleranlage entspricht also den an sie gerichteten Anforderungen.

Die Sprinkleranlage soll aber auch noch nach Jahren ebenso wirksam sein wie am ersten Tag. Es stellt sich die Frage, ob dies auch tatsächlich der Fall ist.

Damit die Sprinkleranlage auch noch nach Jahren die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt sind vor allem 3 Faktoren wichtig:

  • Die Anlage ist immer betriebsbereit
  • Die Anlage ist technisch in Ordnung
  • Die Randbedingungen entsprechen nach wie vor der Planung und Auslegung der Anlage

Für die Aufrechterhaltung des Schutzwertes der Anlage ist der Betreiber der Anlage verantwortlich und in dessen Auftrag der Sprinklerwart.

Betriebsbereitschaft der Sprinkleranlage

Nur eine betriebsbereite Anlage kann auch funktionieren. Es ist daher wichtig, die Betriebsbereitschaft ständig aufrecht zu erhalten, d.h. die Anlage darf nicht grundlos außer Betrieb gesetzt werden.

Unvermeidbare Unterbrechungen der Betriebsbereitschaft können trotzdem z.B. in folgenden Fällen entstehen:

  • Schäden an der Anlage (beschädigte Rohrleitungen durch Stapler),
  • Wartungsarbeiten oder Umbauten,
  • Nach einer Auslösung der Anlage bis zur Wiederinbetriebnahme.

In solchen Fällen ist die Unterbrechung der Betriebsbereitschaft möglichst kurz zu halten. In diesem Zeitraum muss auf die Einhaltung der Brandschutzordnung besonders geachtet werden und es sollten Ersatzmaßnahmen gesetzt werden, wie z. B. regelmäßige Kontrollen und Bereitstellung von Löschgeräten.

Unterbrechungen der Betriebsbereitschaft sollten dem Versicherer und der örtlichen Feuerwehr gemeldet werden.

Ordnungsgemäßer technischer Zustand der Anlage

Um den ordnungsgemäßen technischen Zustand der Anlage zu gewährleisten sind, die regelmäßigen Eigenkontrollen durch den Sprinklerwart und die Wartungs- und Servicearbeiten durch eine Fachfirma durchzuführen.

Die angegebenen Überprüfungsintervalle sind unbedingt einzuhalten. Festgestellte Schäden oder Mängel sind unverzüglich beheben zu lassen.

In der TRVB S 127 sind die erforderlichen Überprüfungen und Wartungsarbeiten aufgelistet.

Randbedingungen

Eine Sprinkleranlage ist für bestimmte Nutzungen ausgelegt und auf das Gebäude und die Einrichtung abgestimmt. Veränderungen dieser Randbedingungen können die Funktion der Sprinkleranlage beeinträchtigen.

Aufgabe des Sprinklerwartes ist es auch, darauf zu achten, dass sich die Randbedingungen nicht verändern, oder – wenn Änderungen erforderlich sind – zu überprüfen, ob die Sprinkleranlage auch unter den geänderten Bedingungen noch ihren Zweck erfüllen kann.

Sollte dies nicht der Fall sein, so ist das Brandschutzkonzept neu zu überdenken bzw. sind Änderungen an der Sprinkleranlage erforderlich.

In solchen Fällen sollte die Hilfe von Experten, z. B. einer Prüfstelle in Anspruch genommen werden.

Veränderungen der Randbedingungen können unter anderem durch folgende Unstände eintreten:

Umbauten am Gebäude: Neuerrichtung von Zwischenwänden, Einbau von Zwischendecken, Entfernen von Zwischendecken, Einbau von Rasterdecken, Dekorationen, Luftleitungen und dgl., Einbauten von Zwischenebenen, Podesten, Kojen usw.

Änderung der Einrichtung: Einbau von Regalen, Aufstellung von Maschinen, Kücheneinrichtungen, Änderung der maschinellen Einrichtung in Bezug auf Arbeitsstoffe usw.

Änderung der Lagerungen: Vergrößerung der Lagerhöhe, Änderung des Lagergutes, Änderung der Lagerart usw.

Nutzungsänderungen: Umwidmung von Produktionsbereichen zu Lagerbereichen, Umwidmung von Büro- zu Archivbereichen, Änderung der  Produktionsarten, Verwendung anderer Arbeitsstoffe in der Produktion usw.

Alle diese Veränderungen können auch zu Veränderungen der Brandlast führen und eventuell die Wirkung der Anlage beeinträchtigen.

Es muss auch darauf  geachtet werden, ob die Sprinkleranlage überhaupt noch geeignet ist. Wenn nach der Nutzungsänderung Stoffe verwendet werden, für die Wasser als Löschmittel nicht geeignet ist muss das Brandschutzkonzept insgesamt überdacht werden. Gleiches gilt, wenn z.B. die Produktion so umgestellt wird, dass Explosionsgefahr besteht oder mit einer besonders raschen Brandausbreitung zu rechnen ist.

Pflichten des Betreibers, Sprinklerwart

Der Betreiber ist verpflichtet, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, Behördenbescheide usw. einzuhalten. Wenn die Sprinkleranlage behördlich vorgeschrieben ist, ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die Anlage in Betrieb ist und deren Schutzwert dauerhaft aufrecht erhalten wird. Er bestimmt für die dafür erforderlichen Tätigkeiten einen Sprinklerwart.

Außerdem beauftragt der Betreiber die Wartungsfirma mit den erforderlichen Wartungsarbeiten und die akkreditierte Überwachungsstelle mit der Abnahme und den erforderlichen Revisionen der Anlage.

Für jede Sprinkleranlage sind ein Sprinklerwart und eine ausreichende Anzahl von Stellvertretern zu bestimmen.

Ihnen obliegen die Durchführung bzw. die Veranlassung der erforderlichen Inspektionen, Wartungen und Prüfungen sowie die Dokumentation (Führung des Kontrollbuches). Sie sind für den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktion der Sprinkleranlage verantwortlich. Weiters sind sie verpflichtet, alle in Zusammenhang mit der Sprinkleranlage stehenden brandschutztechnisch relevanten Fakten (wie z.B. Lagerhöhen, eingelagerte Materialien, Funktion der Brandschutztüren usw.) zu überprüfen und ggf. die Betriebsleitung auf Mängel hinzuweisen und darüber Aufzeichnungen zu führen.

Der Sprinklerwart bzw. seine Stellvertreter müssen über brandschutztechnische Grundkenntnisse sowie eine Ausbildung zum Sprinklerwart verfügen. Brandschutztechnische Grundkenntnisse gelten als erwiesen, wenn sie eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten oder Brandschutzwart gem. TRVB O 119 absolviert haben. Die Ausbildung zum Sprinklerwart muss im Rahmen eines einschlägigen Seminars durch die Landesfeuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen erfolgen und die für den Betreiber wesentlichen Inhalte dieser Richtlinie vermitteln.

Die Ausbildungsrichtlinien sind in der TRVB 117 festgelegt.

Der Sprinklerwart muss weiters über spezielle Kenntnisse über die von ihm zu betreuende Anlage verfügen (Bedienung, Wartung, Wiederinbetriebnahme nach einem Brand, usw.). Der Nachweis über diese Kenntnisse ist durch eine Einschulungsbestätigung der Errichterfirma der Anlage zu erbringen.

Die erforderlichen Eigenkontrollen und Wartungen der Sprinkleranlage sind in  der TRVB S 127 festgelegt. Die Eigenkontrollen umfassen u.a.:

Wöchentliche Routineprüfung

Folgendes ist zu kontrollieren und aufzuzeichnen:

a) alle Werte von Wasser- und Luft-Manometern an Alarmventilen, Hauptleitungen und Druckluftwasserbehältern;

b) alle Wasserstände in Hochbehältern, Flüssen, Kanälen, Seen und Wasserbehältern (einschließlich Auffüllbehälter für Pumpen und Druckluftwasserbehälter);

c) die richtige Stellung sämtlicher Hauptabsperrarmaturen.

Prüfung der Alarmierungseinrichtung

Jede hydraulische Alarmierungseinrichtung muss mindestens 30 s lang ertönen; gleichzeitig ist die Alarmweiterleitung zur Feuerwehr zu prüfen.

Prüfung des automatischen Pumpenstarts

Die Prüfung des automatischen Pumpenstarts umfasst:

a) Prüfung des Kraftstoff- und Motorenölstands bei Dieselmotoren;

b) Auslösen des automatischen Starts durch Minderung des Wasserdrucks an der Starteinrichtung;

c) Messung und Aufzeichnung des Startdrucks sobald die Pumpe anläuft;

d) Prüfung des Öldrucks von Dieselpumpen und des Wasserdurchflusses, der durch offene Kühlkreisläufe strömt.

Wiederholungsstartprüfung bei Dieselmotoren

Unmittelbar nach dem Pumpenstart sind Dieselmotoren wie folgt zu prüfen:

a) Der Motor muss für die Dauer entsprechend den Herstellerangaben, jedoch mindestens für 20 min, laufen. Danach wird der Motor abgestellt und sofort mit Hilfe der manuellen Notstarteinrichtung neu gestartet;

b) Der Wasserstand des Primärkreislaufs von Kühlsystemen mit geschlossenem Kreislauf ist zu prüfen.

Öldruck (falls hierfür Manometer installiert sind), Motortemperaturen und Kühlwasserstrom sind während der gesamten Prüfung zu überwachen. Ölschläuche sind zu prüfen; außerdem ist eine allgemeine Prüfung auf Leckagen von Kraftstoff, Kühlmittel und Abgas durchzuführen.

Blei-Säure-Akkumulatoren

Es sind Elektrolytstand und -dichte aller Zellen von Blei-Säure-Akkumulatoren (einschließlich der Starterbatterien für Dieselmotoren und denen für die Stromversorgung der Schaltschränke) zu prüfen.

Wenn die Dichte zu gering ist, ist das Batterieladegerät zu prüfen. Falls dieses einwandfrei funktioniert, sind die betroffenen Batterien auszutauschen.

Alarmübertragung zur Feuerwehr und zentralen Leitstelle

Die automatische Alarmübertragungseinrichtung von einer Sprinkleranlage zur Feuerwehr oder ständig besetzten zentralen Leitstelle ist auf folgendes zu überprüfen:

a) Vorhandensein der Verbindung;

b) Vorhandensein der Verbindung zwischen Alarmschalter und Übertragungseinrichtung.

Anmerkung:Um Fehlalarme zu vermeiden, ist diese Prüfung mit der Feuerwehr abzusprechen

Begleitheizungen und örtliche Heizungen

Heizungen, die ein Einfrieren der Sprinkleranlage verhindern, sind auf richtiges Funktionieren zu prüfen.

Die erforderlichen Wartungsarbeiten umfassen viertel-, halb-, jährliche, 3- und 15 jährliche Arbeiten.

In Bezug auf die erforderlichen Wartungsarbeiten erfolgt in Kürze eine Änderung der Richtlinien. Künftig werden auch 25 – jährliche Kontrollen einschließlich Materialüberprüfungen erforderlich sein.

 

Wenn Sie im Zusammenhang mit Planung und Überprüfung von brandschutztechnischen Einrichtungen Hilfestellung benötigen, wenden Sie sich telefonisch oder per Fax bzw. E-Mail an unsere Geschäftsstelle, oder besuchen Sie unsere Homepage. Wir verfügen auf jedem Sachgebiet des Brandschutzes über erfahrene Fachleute, die für Sie wirtschaftliche Konzepte erstellen können und für jede Problemstellung gemeinsam mit Ihnen die passenden Lösungen erarbeiten können.

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