#

Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

Top

Ausgabe 23.9.2002

Zertifizierung von Errichter- und Instandhaltungsfirmen

Dipl.Ing. Wilfried Pausa

Sämtiche einschlägigen Installationsrichtlinien (TRVB S 123, S 127, S 151, S 152) verlangen die regelmäßige (meist jährliche) Wartung der Anlagen durch eine Fachfirma. Diese Wartungen werden auch in den Anschlußbedingungen der Feuerwehren (TRVB S 114) und teilweise auch expressis verbis in den behördlichen Genehmigungsbescheiden gefordert.

Dies kann durch Abschluß eines "Wartungsvertrages" oder durch jährlich neu ausgeschriebene Einzelwartungen erfolgen. Jährliche Wartungen erhöhen den Schutzwert der Anlagen durch regelmäßige fachkundige Kontrolle allfällig erforderlicher Änderungen der Anlagen hervorgerufen durch bauliche oder Nutzungsänderungen (gemeinsam mit den zweijährlichen Revisionen durch staatl. akkr. Überwachungsstellen), Kontrolle der einzelnen Komponenten auf Funktion innerhalb des Sollbereiches, Aufspielen verbesserter Zentralensoftware usf.

Während diese Tätigkeiten früher auch durch Fremdfirmen möglich waren, erfordern die neu eingeführten Techniken, v.a. auf dem Brandmeldersektor, wie Analogmelder, vielfach programmierbare Zentralen etc., besonders ausgebildete und geschulte Instandhaltungs- und Wartungsfirmen. So sind für die Wartung der Zentralen und Melder spezielle Softwaretools erforderlich, die natürlich einer dementsprechenden Schulung bedürfen, ebenso können komplexe Sprinkler- oder Gaslöschanlagen nicht mehr durch "Kreti und Pleti" ordnungsgemäß gewartet werden.

Dem europaweiten Trend folgend sollen zukünftig Instandhaltungsarbeiten nur von für das jeweilige System zertifizierten Firmen durchgeführt werden dürfen, um den hohen Standard weiterhin halten zu können. In den Überarbeitungen der TRVB S 123 und TRVB S 127 wird dies durch entsprechende Forderungen seinen Niederschlag.finden.

Ebenso wird sich in diesen TRVBs die Forderung finden, daß Planung, Installation und Inbetriebnahme einer Brandschutzanlage nur durch zertifizierte Firmen durchgeführt werden dürfen, wenn sie den jeweiligen TRVBs entsprechen sollen. Derzeit gibt es diesbezüglich leider noch keine Regelungen, sodaß theoretisch jeder Bäcker eine BMA planen und errichten dürfte. Auch hier folgt Österreich nur einem europaweiten Trend:

  • im Entwurf der EN 54-14 "Installation guidelines" wird für jede Phase der Errichtung einer BMA (Design, Installation, etc.) eine Übergabeattest einer zeritfizierten Firma verlangt
  • in Deutschland ist die diesbezügliche DIN Norm bereits in Kraft und werden Planer derart streng zertifiziert, daß sie sich regelrechten "Prüfungen" durch die Zertifizierungsstellen unterwerfen müssen.

Selbstverständlich und gesetzlich aufgrund der in Österreich herrschenden Erwerbsfreiheit erforderlich, kann zukünftig weiterhin jedermann bei Ausschreibungen von Brandschutzanlagen Anbote legen, nur muß er - soferne nicht selbst zeritifiziert - sich bei Planung, Installation und Inbetriebnahme nachweislich einer zertifizierten Firma (Person) bedienen. Dies wird im Zuge der Endabnahmen von den Überwachungsstellen kontrolliert werden.

Von der (gremial zusammengesetzten) ÖZS werden derzeit dementsprechende Zeritifizierungsrichtlinien für Instandhaltungsfirmen erarbeitet; solche für Errichterfirmen gibt es bereits und sind eine Vielzahl von namhaften Errichtern diesbezüglich zeritfiziert (siehe auch ÖZS und VB-Cert). Die Zertifizierungsrichtlinien können jederzeit von der ÖZS oder VB-Cert angefordert werden und die Zertifizierung ist für jeden, der die Anforderungen erfüllt, erreichbar.

Die Zertifizierung der Firmen wird zukünftig von VB-Cert durchgeführt werden, wobei durch Verträge mit den drei akkreditierten Überwachungsstellen (IBS, VWA und Prüfstelle f. Brandschutztechnik) die gemäß ÖNORM EN 45011 erforderliche Überwachung durch jährliche Kontrollberichte sichergestellt wird.

Es ist zu erwarten, daß durch die oben beschriebenen Maßnahmen die anerkannt hohe Qualität der österreichischen Brandschutzanlagen erhalten bleibt.

Top

 

 

Zurück