Prüfstelle für Brandschutztechnik

des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH.

Staatlich akkreditierte Prüf- und Überwachungsstelle

A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21; Tel.: +43 (0) 1-544 12 33

 

 

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Ausgabe 15.11.2003

Warum Prüf- und Überwachungsstellen ?

von

Anonymus

Anmerkung: der folgende Beitrag wurde von einem Insider, der seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Vorbeugenden und Prüfenden Brandschutzes national und international tätig ist, verfaßt. Obwohl die Redaktion ungezeichnete Artikel üblicherweise nicht veröffentlicht, haben wir uns in gegenständlichem Fall zu einer Ausnahme entschlossen: Der Autor müßte u.U. mit schweren persönlichen Konsequenzen rechnen. Im Sinne der freien und geschützten Meinungsäußerung haben wir uns daher ausnahmsweise entschlossen, diesen Artikel ohne Autorenangabe zu veröffentlichen. Wir danken für Ihr Verständnis.

In letzter Zeit häufen sich in einigen Bereichen Österreichs - vermutlich aus falsch verstandendem Deregulierungswahn - Tendenzen zur "Selbstzertifizierung", "Bauführerbestätigung" oder "Eigenbestätigung". Völlig entgegen den Strömungen innerhalb der EU und CEN, wo Zertifizierung und Überprüfung durch unabhängige Dritte ("third party approval") immer wichtiger und stärker forciert werden, machen sich bei uns selbsternannte Deregulierer und Privatisierer breit, die glauben, irgend jemandem etwas Gutes zu tun, wenn Sie die Überprüfung weiter Teile der Bautechnik durch unabhängige Dritte abschaffen und durch "Eigenbestätigungen" ersetzen.

Es darf vorausgeschickt werden, daß die folgenden Ausführungen keinesfalls aus Eigennutz ("da will uns jemand Geschäft wegnehmen ..."), sondern aus nunmehr mehr als 20-jähriger Erfahrung auf dem Prüfgebiet des Vorbeugenden Brandschutzes sowie aus echter Sorge um den Brandschutz und die Qualität desselben erfolgen. Ebensowenig soll den ausführenden (und möglicherweise zukünftig selbstbestätigenden) Fachfirmen irgendwelche böse Absichten oder mangelnde Sorgfalt unterstellt werden; im Gegenteil - aus Gesprächen mit führenden Mitarbeitern dieser Firmen weiß der Autor, daß diese an Eigenbestätigungen selbst nicht interessiert sind und eher Getriebene als Treibende sind ....

Nachfolgende einige kurze Anregungen ("Einfach zum Nachdenken"...):

  • Von wem möchte man eine Untersuchung erhalten? Von einem Arzt oder dem Hersteller eines medizintechnischen Gerätes?
  • Wenn man sich selbst die Führerscheinprüfung abnimmt, lässt man sich dann durchfallen?

Die Fachfirmen wollen die Verantwortung überhaupt nicht. Im Vergleich zu den Kosten der Anlage sind die Prüfgebühren verschwindend klein. Dafür soll die Errichterfirma die gesamte Verantwortung übernehmen?

Brandmelde-, Sprinkler- und Gaslöschanlagen sind hochempfindliche Sicherheitsanlagen, die nur dann präzise arbeiten, wenn sie exakt gemäß den Richtlinien installiert und was noch wichtiger ist, danach betrieben werden.

In Kärnten wurde ab 1.1.2002 von der Fachfirmabestätigung abgegangen. Ab diesem Zeitpunkt wird von staatlich akkreditierten Überwachungsstellen geprüft. Die Akzeptanz seitens Betreibern und Errichterfirmen scheint - den Aufträgen zufolge - enorm zu sein; Gespräche mit Vertretern beider Interessengruppen ergaben ein "na endlich auch bei uns ..."

Einheitliche Tendenz nach einem Vortrag in Tirol: Wann gibt es das endlich auch bei uns ? Wir haben hier niemanden Unabhängigen, den wir fragen können !

Von einem Überwachungsbericht einer staatlich akkreditierten Überwachungsstelle Abstand zu nehmen, bedeutet einen Rückschritt in der Sicherheitstechnik hinnehmen zu müssen. Oberstes Ziel im Vorbeugenden Brandschutz muß die Sicherheit der eingesetzten Brandschutzeinrichtungen sein.

Falsch verstandene Deregulierungen oder der krampfhafte Versuch, über staatliche Einrichtungen den Mantel der Privatwirtschaft zu stülpen, müssen scheitern, solange die Fesseln der staatlichen Verwaltung beibehalten werden (z.B. übertriebene Vergaberegelungen, über die jeder Manager der Privatwirtschaft nur mitleidig lächelt ...). Getrieben von auflagegeilen Boulevardblättern - das Schimpfen über und Herabwürdigen ganzer Bevölkerungsteile (derzeit besonders beliebt: ÖBB, Beamte) hat schon einmal gräßliche Folgen gehabt - versuchen Politiker und Spitzenbeamte nach Betrachtung toller PowerPoint Vorträge, präsentiert von smarten Yuppies frisch von der WU, "der Bevölkerung etwas Gutes zu tun". Diese weiß überhaupt nicht wie ihr geschieht und wird von dem Medien einfach eingelullt. Wenn sie dann draufkommt, was Sache ist, ist es schon zu spät. Aber wir haben ja dereguliert, privatisiert und überhaupt ist alles besser ....

Beispiel: Früher war für die Kollaudierung eines Einfamilienhauses in NÖ eine (beamtete) Kommissionierung erforderlich; dies kostete ca. 90.- ATS/halbe Stunde für jeden Beamten (also vielleicht 4 x 2 x 90.- = 720.- ATS) sowie ein paar belegte Brote und eine Flasche Wein beim gemütlichen Zusammensitzen. Dann hat man "dereguliert"; jetzt ist - großartig - nur mehr die Bestätigung eines Zivilingenieurs nötig. Kein Wein, kein Speck, kein Schnaps, keine Kommissionsgebühren - wirklich toll; einziger Wermutstropfen: der Zivilingenieur verlangt - übrigens zu Recht - ca. 35.000.- ATS für seine Arbeit. Ein echter Fortschritt im Sinne Verwaltungsvereinfachung und Bürgernähe !!

Sparen wir uns doch Überprüfungen von brandschutztechnischen Einrichtungen durch akkreditierte Überwachungsstellen; das ist ja viel zu teuer und überhaupt .... und wenn ein Fehler passiert, ist halt die Firma schuld oder auch nicht und es gibt ja ein tolles Produkthaftungsgesetz und dann ist ja da noch der Fagan ....!!

Man fragt sich manchmal ernsthaft, ob hinter derartigen Bestrebungen nur bloße Unwissenheit oder vielleicht doch ein bißchen Bösartigkeit steckt ?

Genug geschimpft, ab sofort "sine ira et studio":

Die österreichischen Installationsrichtlinien für Brandschutzeinrichtungen (S TRVBs) können naturgemäß nur Standardinstallationen abdecken; aufgrund architektonischer Besonderheiten sind diese jedoch nur mehr selten vorzufinden; die ausführenden Firmen haben ursächliches Interesse an kompetenter Beratung und an Stellen, die Abweichungen von den TRVBs begutachten und freigeben. Die Kunden (Betreiber) wollen durch unabhängige Dritte bestätigt haben, daß die errichteten Anlagen dem Stand der Technik und sohin den TRVBs entsprechen.

Warum soll und wird dieses bewährte System, um das uns ganz Europa beneidet - nebenbei: die Erweiterungsländer und solche, die es noch werden wollen, kommen nach Österreich, um dieses System zu studieren und zu übernehmen - nun mutwillig zerschlagen werden ?

Glaubt wirklich jemand, daß Firmen die Verantwortung für Sebstbestätigungen auf sich nehmen, ohne hiefür einen Obulus zu verlangen ? Schließlich müssen hiefür ja eigens ausgebildete firmeneigene Prüfingenieure bezahlt werden, die vor Ort die Arbeiten kontrollieren, ein QS-System speziell hiefür aufgezogen werden usf., oder wie die Engländer sagen: "There is no such thing as a free lunch".

Oder soll der Monteur diese Bestätigung selbst schreiben ?

Im Zuge der Abnahmen gemäß TRVB S123 oder S 127 werden oftmals brandschutztechnische Mängel festgestellt oder Ratschläge zur Verbesserung des Brandschutzes erteilt, weiters organisatorische Fragen des Betriebsbrandschutzes mit dem Kunden ge- bzw. erklärt. Diese Feststellungen finden zwar keinen Niederschlag in den Berichten (da nicht Gegenstand der Prüfungen), werden den Kunden jedoch mündlich vermittelt (und übrigens auch nicht verrechnet; das ist eine reine Serviceleistung). Derartige Ratschläge setzen natürlich ein profundes brandschutzechnisches Wissen und teilweise praktische Einsatzerfahrung voraus. Es stellt sich die Frage, wer das in Zukunft macht bzw. ob die Errichterfirmen diese übergreifende Wissen auch besitzen... Ist es nicht vielmehr so, daß eine Sprinklerfirma eher wenig Ahnung von Brandmeldeanlagen und vice versa hat ?

In England - dem man seit Thatcherischen Jahren wohl kaum Regulierungswahn vorwerfen kann - gibt es in der neuen BSI-Norm über Installation von Brandmeldeanlagen (BSI5839) einen eigenen Punkt über "Commissioning und verification", in der demnächst erscheinenenden EN TS 54-14 ebenso als Abschluß der Errichtung einer Brandmeldeanlage den Punkt "Third party approval", ebenso in der CEA Richtlinie über Sprinkleranlagen und der demnächst erscheinenden EN über die Errichtung von Sprinkleranlagen. Die EU Kommission verlangt zukünftig infolge der Einführung sogenannter "kits" in der Bauproduktenrichtlinie die Einzelzertifizierung (!!) jeder brandschutzechnischen Anlage vor Ort (!!) (dies entspricht in etwa unseren Abnahmen durch staatlich akkreditierte Überwachungsstellen, ist allerdings etwas strenger zu sehen ...) ......

Was machen wir da jetzt mit den "Bauführerbestätigungen" ?

Der Zug in Europa fährt also eindeutig in eine andere Richtung, als gewisse Leute in Österreich derzeit planen; bisher waren wir in Österreich diejenigen, die die Richtung vorgaben bzw. die Lokomotive - und oft auch den Lokomotivführer - stellten. Anscheinend haben wir uns entschlossen, den Zug zu verlassen und mit einer Draisine auf einem Abstellgleis herumzukurbeln ....

Ich fürchte zwar bei den bei uns herrschenden Strukturen, daß dieser Artikel nichts ändern wird oder Entscheidungen zurückgenommen werden (denn dann müßte man ja zugeben, daß man sich geirrt hat; das geht nicht, denn man ist ja unfehlbar !), möchte mir aber später nicht den Vorwurf machen müssen, es nicht zumindest versucht zu haben ...

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